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Esprit-Online-Shop

 
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MissBojangles
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 16:30    Titel: Esprit-Online-Shop Antworten mit Zitat

Ok, sagen wir mal (natürlich ganz utopisch) eine Person A hätte bei dem Online-Shop von Esprit bestellt und sagen wir dann, dass nach etwa einer Woche die Ware per (Wortsperre: Firmenname) an diese Person geschickt worden wäre. Da die Person A aber am Tag der Lieferung nicht zu Hause gewesen ist, hat (Wortsperre: Firmenname) die Ware bei einem Nachbarn ausgeliefert (Person B). Dabei hätte (Wortsperre: Firmenname) aber vergessen Person A darüber eine Benachrichtigung zukommen zu lassen (oder aber Person A hat aufgrund von viel Werbung im Briefkasten die Benachrichtung nicht bemerkt und auf den Müll geschmissen). Wie auch immer, nachdem Person A über die (Wortsperre: Firmenname)-Versandbestätigung erfahren hat, dass das Paket ausgeliefert worden ist, hat sie sich natürlich bei Esprit darüber informiert, wo das Paket sich befindet. Esprit hat Person A dann erklärt, dass sich das Paket bei Person B befindet. Nachdem Person A mit Person B gesprochen hat, stellte sich heraus, dass das Paket nach eigenen Angaben nicht von Person B angenommen wurde. Was soll Person A nun also glauben? Sagt Person B die Wahrheit oder nicht? Ist bei (Wortsperre: Firmenname) ein Fehler passiert? Wie auch immer ... in der Zwischenzeit hat Person A eine Zahlungserinnerung von Esprit bekommen ... daraufhin hat sich Person A erneut versucht mit Esprit in Verbindung zu setzten ... bisher allerdings erfolglos!
Nun meine Frage: Wer ist dafür haftbar, falls das Paket nicht wieder auftaucht ... in dem Fall , dass Person B durch Unterschrift die Annahme des Pakets bestätigt hat und in dem Fall, dass sie nicht unterschrieben hat?
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Gwendolyn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das ist immer so eine Sache.
Wenn Person B die Sendung gegen Unterschrift entgegengenommen hat, haftet Person B. Was aber ist, wenn Person B behauptet, die Sendung an Person A übergeben zu haben?

Wenn Person B nicht unterschrieben hat, muss der Kurierdienst glaubhaft beweisen, dass die Sendung ausgeliefert wurde. Ansonsten Nachforschungsantrag.

LG
Gwenny
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MissBojangles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ... sowas hab ich mir fast schon gedacht!


Zitat:
Was aber ist, wenn Person B behauptet, die Sendung an Person A übergeben zu haben?

Tja, dann hoffe ich mal, dass Person B ein ehrlicher Mensch ist! Aber in diesem Fall steht doch Aussage gegen Aussage ... was wäre dann? ... müßten Anwälte eingeschaltet werden Geschockt

LG Alex
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