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Busunglück Kostenrückerstattung des Gepäcks

 
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 12:20    Titel: Busunglück Kostenrückerstattung des Gepäcks Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine frau ist letztes Jahr mit dem Bus von Krakau nach Frankfurt gefahren. auf der Hälfte der Strecke so bei Dresden wurde der Busfahrer auf eine Rauchentwicklung im Fahrzeug von den Businsassen aufmerksam gemacht. Der Fahrer schüttelte daraufhin den Kopf und fuhr seelenruhig weiter. 5 min später stiegen Flammen aus dem hinteren Teil des Busses hoch. der Bus blieb stehen und die Insassen kamen gerade noch so heraus bevor die Flammen den kompletten Bus in beschlag genommen hatten. Die Koffer waren natürlich futsch. Obwohl bei einer früheren Reaktion des Fahrers die Koffer sicherlich gerettet werden können.
Die besagt Busfirma aus Polen "PINIOR" sendet nun Schreiben aus in denen die damaligen Insassen darum gebeten werden Ihren Kofferinhalt aufzulisten. Hier bekäme man aber abscheinend nur eine Rückerstattung insofern Kaufbeläge und Fotos der verlorenen Eigentümer vorhanden seien. Da ich nicht sofort jeden Einkauf meiner Frau
Fotographiere habe ich diese natürlich nicht.
Ist die vorgehensweise der Versicherung von PINIOR rechtens?

Im Voraus vielen Dank!
Tom
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tom,

generell ist es so, dass der Geschädigte nachweisen muss, welche Sachen beschädigt/zerstört wurden. Ein geeigneter Beweis sind Anschaffungsrechnungen oder Quittungen.

Aber warum meldet ihr den Schadne nicht einfach euerer Hausratversicherung?
Die verlangen zwar auch Belege für die Art der beschädigten/zerstörten Sachen, aber gewöhnlich geben sie sich bei normalerweise im Koffer vorhandenen Sachen (Kleidung, Bücher, ggf. Kamera, was man halt so hat) auch damit zufrieden, dass man einfach auflistet, was zerstärt wurde, wann ungefähr und zu welchem Preis gekauft.
Für solche Art von Schäden müsste das der Hausratversicherung reichen.

Nur wenn Schadenersatz für höherwertige Sachen verlangt wird, wird detaillierter nachweis verlangt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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