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Ehescheidung

 
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Günther
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 17:35    Titel: Ehescheidung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum Scheidungsrecht. Meine Ehefrasuund ich wollen uns nach 14 Jahren Ehe scheiden lassen. Wir haben zwei eheliche Kinder im Alter von 12.u. 14 Jahren. Zudem besitze ich ein Zweifamilienhaus.
Das Haus erbte ich nach 5 Monaten Ehe von meinem verstorbenen Vater.
Ich habe auf dem Haus durch eine Geschäftsschliessung eine Bankhypothek in Höhe von ca. 50000,-- € aufnehmen müssen. Dieses Darlehen zahle ich mit denMieteinnahmen aus dem 1. Stock zurück.
Ich habe nun mit meiner Ehefrau die Idee gehabt, dass das Haus später unsere beiden Kinder zu gleichen Teilen bekommen sollen und wir selbst darauf verzichten. Ich übernehme die Rückzahlung der Hypothek. Meine Frau meint nun, ich solle für die
nächsten 5-6 Jahre ausziehen, d.h. bis die Kinder 18 Jahre sind.Danach würde Sie in
Ihre Heimat zurückgehen (CZ) und ich könnte das Haus mit den Kindern zusammen
wieder nutzen. Sie würde in den 6 Jahren mit den Kindern mietfrei wohnen.
Ich solle Unterhalt für die Kinder und meine Frau bezahlen.

Ich muß noch anmerken, ich bin derzeit arbeitslos und beziehe noch bis zum 04.08.05
eine Arbeitslosengeld in Höhe von 1000,--€.
Wire wollen keinen Anwalt wenn möglich und, falls das nicht geht, einen Anwalt für uns
beide.
Ist eine Scheidung auf diese Weise abzuwickeln und kann man im eigenen Haus bzw.,
in der gleichen Wohnung getrennt leben.

Viele Fragen, doch ich hoffe ich kann hier eine Antwort bekommen.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen.

Mit frndl. Grüßen
G. Lachmeyer, Weiden[/quote][/u][/i][/b]
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 11.10.04, 06:36    Titel: Re: Ehescheidung Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie sich einig sind, reicht es, daß ein Ehegatte einen Anwalt mit der Scheidung beauftragt, der andere kann dem Scheidungsantrag zustimmen.

Auch innerhalb eines Hauses/Wohnung ist ein Getrenntleben möglich, wenn keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr stattfinden.

Ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist, hängt von den Umständen ab. Zu berücksichtigen wäre als Einkommen das Arbeitslosengeld (das lediglich 270 EUR über dem Selbstbehalt von 730 EUR für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige liegt), evtl. ein Vorteil für mietfreies Wohnen im eigenen Haus sowie die Miete. Abzuziehen sind bestehende Verbindlichkeiten.

Weshalb das Eigentum an dem Haus an die kinder übertragen werden soll, ist mir nicht einleuchtend. Wenn Sie dieses geerbt haben und nicht irgendwann einen Miteigentumsanteil an Ihre Ehefrau übertragen haben, sind Sie Alleineigentümer. Es besteht daher kein Grund für eine Auseinandersetzung an dem Hausgrundstück.

Es würde - sofern Sie im gesetzlichen Güterstand leben - allenfalls bei einem Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Ob ein solcher durchzuführen ist läßt sich nur anhand der beiderseitigen Vermögen am Hochzeitstag und am Ende der Ehe (Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrages) ermitteln. Das Haus würde allerdings, da es geerbt wurde, sowohl im Anfangsvermögen als auch im Endvermögen zu berücksichtigen sein. Da es offenbar später belastet wurde, ist insoweit kein Zugewinn erzielt worden. Wenn sonst auf Ihrer Seite kein Vermögen vorhanden ist, haben Sie keinen Zugewinn erzielt, so daß es auch aus diesem Blickwinkel keinen Grund gibt, das Haus an die Kinder zu übertragen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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