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Verfasst am: 14.04.05, 13:38 Titel: Schwanger in die Familienversicherung
Hallo,
ich bin neu hier, aber hoffe, dass ich mich richtig ausdürcken kann
Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:
Gehen wir mal von aus ich hätte eine Freundin, die ich im Sommer heiraten will. Ich habe mir ihr schon ein gemeinsames Kind. Sie ist im Moment noch im Erziehungsurlaub, dadurch auch Krankenversichert, aber kann danach nicht wieder Vollzeit zu arbeiten anfangen, da wir keinen Kindergartenplatz haben. Sie müsste sich somit bis zum Sommer freiwillig versichern, weil wir noch nicht verheiratet sind, und sie nur auf 400 Euro Basis arbeitet. Jetzt müsste man sich noch dazu vorstellen, dass sie im 2 Monat schwanger ist.
Ich habe diese Sitaution auch mal der Krankenversicherung geschildert. Diese meint, dass in diesem Beispiel keine Familienversicherung ab Zeitpunkt der Hochzeit nicht möglich wäre, weil sie schwanger ist.
Das kann doch nicht möglich sein, dass eine schwangere Frau, die demnächst heiratet, nicht in die Familienversicherung des Mannes kann, oder???
Für eine Familienversicherung spielen Schwangerschaft und Erkrankungen keine Rolle.
Aber: Familienversicherung gibt es nur bei gesetzlichen Krankenkassen, nicht bei privaten Versicherungsgesellschaften.
Übrigens: bei Schwangerschaft und Elternzeit bleibt in der Regel die eigene Mitgliedschaft erhalten, Details müßte man bei der Krankenkasse erfragen (auch hier nur bei gesetzlicher Versicherung).
Nehmen wir an, ich bin gesetzlich versichert. Dann muss die Versicherung doch meine Freundin bzw. dann meine Frau ab dem Zeitpunkt der Hochzeit in die Familienversicherung übernehmen. Egal ob schwanger oder nicht.
Die Versicherung sagt mir aber, dass das Aufgrund eines neuen Gesetzes nicht geht, da sie im Moment noch in einem Arbeitsverhältnis steht (aber im Erziehungsurlaub und auch nur noch bis Ende des Monats). Sie müsste bis Ende der Schwangerschaft freiwillig versichert werden und erst nach der Geburt des Kindes könnte sie in die Familienversicherung. Was für uns bedeuten würde, dass wir noch ca. 8 Monate ca. 120 Euro pro Monat zahlen müssen.
Die Versicherung sagt mir aber, dass das Aufgrund eines neuen Gesetzes nicht geht, da sie im Moment noch in einem Arbeitsverhältnis steht (aber im Erziehungsurlaub und auch nur noch bis Ende des Monats). Sie müsste bis Ende der Schwangerschaft freiwillig versichert werden und erst nach der Geburt des Kindes könnte sie in die Familienversicherung. Was für uns bedeuten würde, dass wir noch ca. 8 Monate ca. 120 Euro pro Monat zahlen müssen.
Das muß dann aber ein sehr neues Gesetz sein, ich hab davon noch nie gehört. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Frau vor dem Beginn der Schutzfristen zuletzt nicht gesetzlich versichert war, aber so wie ich es verstehe, war sie bisher als Arbeitnehmerin bzw. wegen der Elternzeit selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse (andernfalls könnte sie ja auch nicht freiwillig dort versichert werden).
... genau so ist es. Die Hochzeit wäre Beispielsweise am 18.06. aber der Erziehungsurlaub endet am 30.04. Somit müsste sie vorläufig 6 Wochen freiwillig versichert werden.
Aber warum ist das denn so kompliziert. Was wäre denn, wenn meine Freundin noch nie vorher gearbeitet hätte und ich möchte sie in die Familienversicherung mit rein nehmen. Würde das dann wohl gar nicht gehen? Ich dachte, dass dies gesetzlich geregelt ist.
Häh, also ich verstehe nur Bahnhof.
Wenn deine Freundin vor dem ersten Kind berufstätig war, so war sie da auch gesetzlich krankenversichert.
Mit Mutterschutz und Erziehungsurlaub für das erste Kind war sie dann weiter gesetzlich abgesichert inkl. des Kindes und das ganze Beitragsfrei.
Wenn Sie jetzt nur noch einen Monat geringfügig arbeitet und es dann noch 6 Monate bis zur Geburt des zweiten Kindes sind, und Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt noch im Erziehungsurlaub des ersten Kindes befindet, so wird der Erziehungsurlaub für das zweite Kind um max. 3 weitere Jahre verlängert und der gesetzliche Versicherungsschutz gilt für Sie weiter.
Wenn der Erziehungsurlaub für das erste Kind endet, bevor das zweite Kind auf die Welt kommt, so muß Sie sich arbeitslos melden und dann gilt der gesetzliche Schutz ebenfalls, egal ob verheiratet oder nicht.
Es gibt nur Probleme, wenn der Partner privat versichert ist und die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Dann müssen Frau und Kind nach der Eheschließung bei Ihm familienversichert werden. Wenn er als Privat versicherter die Beitragsbemessungsgrenze unterschreitet, dann bleibt der gesetzliche Versicherungsschutz für seine Frau auch nach der Eheschließung bestehen.
Alles andere wäre mir neu!!
Dann fragen Sie doch bitte einmal Ihre Krankenkasse nach der genauen Fundstelle dieser Regelung.
Ich war bis vor 2 Wochen bei uns in der Krankenkasse in der Familienversicherung eingesetzt. Eine solche Regelung ist mir niemals begegnet. Sie steht auch eindeutig selbst in der neusten Fassung nicht im § 10 SGB V, der für die Familienversicherung zuständig ist.
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.04.05, 17:57 Titel: Regelung
Ich frage gerne mal nach, aber ich bin mal von der Logik ausgegangen und von meiner Situation. Ich bin mit meinem ersten Kind im Erziehungsurlaub und GKV beitragsfrei versichert. Wenn ich jetzt noch einmal schwanger werden würde, würde sich dieses Verhältnis doch verlängern, denke ich, oder?
... also das Problem stellt sich nur deshalb, meint meine Krankenkasse, weil meine Freundin wieder Schwanger ist und ab dem 01.05.2005 nicht mehr arbeitstätig ist. Im Moment ist sie ja im Erziehungsurlaub, aber dieser endet am 30.04.2005. Die Stelle, die sie vorher hatte ist auch schon gekündigt, da sie nicht Vollzeit arbeiten kann, weil wir keinen KiGa Platz haben. Da wir aber am 18.06.2005 heiraten, wollte sie sich ab 01.05. freiwillig versichern und ab 18.06.2005 in die Familienversicherung, da wir ja dann verheiratet sind.
Und Aufgrund eines §192 oder so ähnlich, würe das nicht gehen, da sie erneut schwanger ist. Ich habe den Sinn auch nicht genau verstanden. Das Problem läge an der erneuten Schwangerschaft.
Da hat Ihre Krankenkasse recht. Ist Ihre zukünftige Frau bei der gleichen Krankenkasse versichert? Denn dann dürfte es da keine Probleme geben.
Ansonsten sollte Ihre zukünftige Frau ihre Krankenkasse einmal auf den Erhalt ihrer Krankenkasse ansprechen.
In dem § 192 Absatz 2 SGB V steht nämlich folgendes:
Zitat:
Während der Schwangerschaft bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältni vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst oder das Mitglied unter Wegall des Arbeitsentgelts beurlaubt worden ist, es sei denn, es besteht eine Mitgliedschaft unter anderen Vorschriften.
Demnach wird wohl auch eine freiwillige Mitgliedschaft ab dem 1. Mai nicht nötig sein. Dies sollte allerdings mit der Krankenkasse Ihrer Frau abgesprochen werden.
Eine eigene Mitgliedschaft (auch deren Erhalt) geht vor der Familienversicherung.
ja, es ist in beiden Fällen die gleiche Versicherung.
Was ich aber nicht verstehe. Die Versicherung verlangt von meiner Freundin, dass sie sich bis zur Geburt des Kindes freiwillig versichern muss. Sie könnte demnach nicht ab der Hochzeit in die Familienversicherung, sondern erst ab der Entbindung.
Das würde für uns bedeuten, dass wir die freiwillige Versicherung von ca. 120 Euro nicht nur 1 1/2 Monate, sondern für ca. 8 Monate zahlen müssten.
Das das so richtig ist, kann ich mir dann nicht vorstellen. Denn der Fortbestand der Mitgliedschaft ist kostenlos. Und es handelt sich dabei nicht um eine freiwillige Versicherung.
Allerdings hatte ich solch einen Fall noch nicht in der Praxis. Ich würde halt wie gesagt Ihre Frau schon in die Familienversicherung aufnehmen. Wenn Sie einen schriftlichen Bescheid der Krankenkasse haben, sollten Sie innerhalb der auf dem Bescheid genannte Frist Einspruch einlegen.
Zudem könnten Sie sich einmal bei einer anderen Krankenkasse erkundigen, wie diese diese Situation sieht.
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, hier kann mir irgendjemand weiterhelfen.
Ich bin zur Zeit noch im Erziehungsurlaub, welcher allerdings im Juli abläuft.
Im November erwarte ich das zweite Kind. Nun zu meinem Problem: Mein Arbeitgeber kann und will mich weder Voll-noch Teilzeit wieder einstellen! Kündigen darf er nicht , da ich ja schon wieder schwanger bin. Nun hat er mir nahe gelegt , das ich kündigen soll, wobei ich ja dann eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme. Weiterhin weiß ich nicht, wo ich weiter versichert bin. Mein Mann ist Soldat und somit über die Freihe Heilfürsorge abgesichert und bei einigen"privaten" habe ich schon eine Absage wegen "Schwangerschaft" bekommen!!!!!
Mein Arbeitgeber kann und will mich weder Voll-noch Teilzeit wieder einstellen! Kündigen darf er nicht , da ich ja schon wieder schwanger bin. Nun hat er mir nahe gelegt , das ich kündigen soll, wobei ich ja dann eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme. Weiterhin weiß ich nicht, wo ich weiter versichert bin.
Dann kündigen Sie eben einfach nicht.
"Einstellen" muß der Arbeitgeber Sie nicht, Sie sind doch schon seit Jahren eingestellt. Und daran ändert sich erst mal auch nichts, solange Sie keine Kündigung unterschreiben.
Aber wenn ich nicht kündige, und mein Arbeitgeber mich nicht beschäftigen kann wer zahlt dann meine Versicherungsbeiträge? Wenn ich darauf bestehe, das er mich für die restlichen 12 Wochen beschäftigt, können das heitere Wochen werden.
Gibt es nicht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages ? Zahlt dann das AA?
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