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Flugplanänderung

 
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daniela1
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Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 19:59    Titel: Flugplanänderung Antworten mit Zitat

wir hatten Flüge für die Osterferien nach Fuerteventura gebucht. 2 Erwachsen und 2 Kinder (7+9). Start Düsseldorf über Madrid (Aufenthalt 1.5 Std.) nach Fuerte. Dort hatten wir uns eine Wohnung gemietet.

Nach zahlreichen Flugplanänderungen kam die letzte "2 Tage vor Reiseantritt. Da wurde der Flug von D-dorf nach Madrid gestrichen. Es gab natürlich auch keinen Ersatzflug für diesen Tag. Unseren Anschlußflug nach Fuerte hätten wir nicht erreicht.

Man bot uns an die Flüge kpl. zu stornieren uns den Flugpreis zu erstatten.

Das wollten wir aber nicht da wir auch die Wohnung bereits bezahlt hatten. Das Geld wäre dann auch futsch gewesen.
Na ja, die nette Dame von Opodo fand dann noch Flüge, allerdings einen Tag früher.
Somit mußte ich mir einen zusätzlichen Urlaubtag nehmen. Was zum Glück geklappt hat.
Die dadurch entstandene Übernachtung in Madrid mit den zusätzlichen Taxikosten sind mittlerweile nach 2 Monaten erstattet worden.
Bekomme ich den zusätzlichen Urlaubstag nicht erstattet?

Und bei der Rückreise waren wir dann statt geplanten 6 Stunden schließlich 15 Stunden unterwegs. Hatten dann noch einen Stop in Frankfurt. Und das mit 2 Kindern.

Kann man da nicht noch eine Entschädigung bekommen?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig verstanden habe, habt Ihr Flug und Wohnung getrennt gebucht.

Das heißt, die Fluggesellschaft ist für den Flug verantwortlich.

Problematisch wird es mit Erstattungsansprüchen für Urlaubstage, wenn es sich NICHT um eine Pauschalreise handelt. Bei Pauschalreisen gibt es einen Entschädigungsanspruch (etwa 10 Prozent vom Pauschalpreis). Aber bei Flügen wird es sehr schwierig. Man müsste die Fluglinie auf Einhaltung ihres angebotenen, ursprünglichen Flugangebots klagen. Wenn da aber irgendwo in dien AGB's Fangfallen stehen, die die Fluglinie haftungsfrei stellt, ...

Also, erfahrungsgemäss gibt es zwei Wege: nochmals mit der Fluglinie verhandeln, ob sie zu einer zusätzlichen Entschädigung bereit ist oder die Sache ad acta legen.

Gruß
Peter
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