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Geimeindeunfallversicherung Probleme?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.10.04, 19:09    Titel: Geimeindeunfallversicherung Probleme? Antworten mit Zitat

Hallo
hab jetzt ein Schreiben von der Bayrischen Gemeindeunfallversicherung das ich meine Rente auf unbestimmte Zeit bekomme.
Hab dann daraufhin bei der netten Damen die mir diesen Brief geschrieben hat angerufen ob man diese Rente nicht mit einer „Einmaligen Zahlung“ auszahlt, kenn das von 2 Bekannten die das gemacht haben. Die Dame am Telfon meinte aber das geht nicht ? kann mir da vielleicht einer helfen ? oder hat jemand ähnliche Erfahrungen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 13:24    Titel: Re: Geimeindeunfallversicherung Probleme? Antworten mit Zitat

Hallöchen,
die Feststellung der Rente auf unbestimmte zeit bedeutet nur, dass Du als verletzte ein Schutzjahr genießt in dem die rente nicht herabgesetzte werden kann. Wenn die verletzungsfolgen schlimmer werden kann aber jeder zeit einen Erhöhung erfolgen. Eine Abfindung auf Lebenszeit ist in der Regel erst dann für den UV Tr#äger akzeptabel wenn fest steht, dass die maßgbliche MdE nicht mehr sinken wird. Es ist daher wahrscheinlich das in der Zuklunft nochmals eine Begutachung zur Rentennachprüfung erfolgen wird. Wenn in diesem Gutachten von einem Endzustand gesprochen wird stehen die Chacen auf Abfindung gut. Mußt jedoch einen Antrag stellen.

Viele Grüße vom Schrauber
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Astrid
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 11:12    Titel: Re: Geimeindeunfallversicherung Probleme? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
...ob man diese Rente nicht mit einer „Einmaligen Zahlung“ auszahlt, kenn das von 2 Bekannten die das gemacht haben. Die Dame am Telfon meinte aber das geht nicht ? kann mir da vielleicht einer helfen ? oder hat jemand ähnliche Erfahrungen?


Renten der gesetzlichen Unfallversicherung können nach § 76 SGB VII Renten unter 40 % MdE) vollständig abgefunden werden.
Das bedeutet, es wird ein Kapitalwert ausgezahlt und dann nie wieder eine laufende Rente.
Das ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel, dass ärztlich nicht zu erwarten ist, dass die Höhe der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) voraussichtlich nicht sinken wird.
Wenn später eine wesentliche Verschlimmerung eingreten sollte, wird der Verschlimmerungsanteil wieder als laufende Rente gezahlt.

Nach §§ 78/79 SGB VII können Renten ab 40 % MdE bis zur Hälfte (nicht komplett!) für einen Zeitrum von 10 Jahren abgefunden werden, wenn zu erwarten ist, dass die MdE nicht wesentlich mehr sinken wird. Nach dem Abfindungszeitraum lebt die Rente wieder in voller Höhe auf. Man kann sich bis zur Hälfte der Rente auch einen prozentualen Anteil der Rente abfinden lassen.

Wesentlichste Voraussetzung einer Abfindung allgemein ist, dass die MdE voraussichtlich nicht sinken wird, d.h. es ist nicht mehr mit einer Verbesserung der Unfallfolgen zu rechnen.

Da könnte der Hase im Pfeffer liegen. Ist denn eine weitere Nachuntersuchung wegen der Unfallfolgen geplant? Dann scheint der Gutachter noch weitere Besserungsmöglichkeiten zu sehen. Wenn nicht, einfach mal schriftlich einen Antrag stellen und einen Bescheid abwarten.
So eine Abfindung macht für den Sachbearbeiter ganz schönen Aufwand. Vielleicht war die Dame am Telefon deshalb so? Winken

Oder Deine Bekannte hatte eine Gesamtvergütung bekommen. Das wird dann gemacht, wenn abzusehen ist, dass für eine bestimmte Zeit Rente zu zahlen ist und dann nach ärztlicher Einschätzung nicht mehr, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit sich die Unfallfolgen nach einem bestimmten Zeitraum so bessern, dass kein Rentenanspruch mehr besteht. Dann wird wegen des geringeren Aufwandes auch diese Form der "einmaligen Auszahlung" genommen.

Viel Erfolg.
Astrid
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Oliver
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 22:23    Titel: Nun mal langsam! Antworten mit Zitat

Abfindungen lohnen sich bei genauer Betrachtung nicht so richtig. Wenn man sich den Kapitalwert anschaut oder aber - bei großen Renten ab 40% - berücksichtigt, dass man nur die Neunfache Jahresrente bekommt, aber für zehn Jahre abgefunden wird (und die laufende Rente ja im Allgemeinen auch noch erhöht wird), dann kann man eigentlich sehen, dass man mit der laufenden Rente besser fährt.

Arbeit macht die Abfindung dem SB bei der BG eigentlich nicht, da die Berechnung einfach ist und - im Gegensatz zu früher - die Gründe für den Abfindungswunsch nicht geprüft werden müssen.

Gesamtvergütung kann eigentlich nicht sein, wenn der Kollege schon eine Dauerrente hat. Im Übrigen schließe ich mich Astrid an: wenn Du das Geld trotzdem haben willst (s.o.) dann Antrag stellen. Es wird aber voraussichtlich nur dann klappen, wenn man außer der Rente noch anderes Einkommen hat.
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