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Was soll ich machen?
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 21:56    Titel: Was soll ich machen? Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich war heute nach der schule auf dem parkplatz bis da auf einmal ein rollerfahrer ankam der unbedingt wissen wollte wo der andre parkplatz ist. ich habs ihm erklärt aber er hat es nicht gecheckt. dann sollte ich mitfahren hatte aber kein helm. das waren ja nur paar 100m. hab mich überreden lassen und bin mitgefahren. sind hingefahren und er hat nach was geguckt und is wieder umgedreht. dann biegt er wieder auf den großen parkplatz und da kam die polizei entgegen. ich meinte noch halt an aber er fährt weiter. ist dann über das schulgelände gefahren und hatte voll panik. ich hatte total angst bei dem hinten drauf ... ich bin dann in einer kurve runter gesprungen und er ist durch ne enge gasse abgehaun. mein namen wusste die polizei kam dann in der 7/8 stunde in unterricht und hat mich befragt. aber die wollen mir nun nicht glauben, dass ich den fahrer nicht kenne und ich weiss nun nichmehr weiter. der schulleiter will, dass ich aussage oder ich kriege eine konferenz. das seh ich irgentwie als erpressung. der beamte meinte am ende des gespräch nur wir sehen uns dann vor gericht. hab voll angst und will nicht vor gericht. komm nun in oberstufe und das würd mir dann so ziemlich den ruf versaun.


was soll ioch machen???

MfG WaNdaY
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du den Fahrer tatsächlich nicht kennst, kennst Du ihn nicht, da kann sich Dein Direx auf den Kopf stellen, wegen der Konferenz würde ich mir keinen Kopf machen, da kann eh nicht viel kommen, zur Not eben Anwalt einschalten, der geht mit Sicherheit gerne als Vertrauensperson mit dort hin.
Und das es wegen der anderen Geschichte zu ner Verhandlung kommen wird, halte ich ehrlich gesagt auch noch für äußerst fraglich. Wäre mir neu, daß man jetzt wegen nem Helmverstoß vor Gericht kommt.
Hier noch ein kleiner Link zum Thema Schulkonferenzen, oder besser gesagt, Direktoren wissen auch nicht was sie tun.:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/rund_um_osnabrueck/11008534.html

Denke dagegen ist Dein Helmverstoß doch eher geringfügig.
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

also der beamte meinte:" wir sehen uns vor gericht wieder"

und anschliessend rief bei meinem vater der direktor meiner schule an und meinte, dass wenn ich es nicht sage wer der fahrer ist, dass ich dann eine schulkonferenz wegen verlassen des schulgeländes bekomme. muss ich jetzt erst noch mal zur polizei und dort ein bereihct abgeben oder wie verläuft das jetzt? es gibt viele , die meinen, dass das mit dem gericht nur einschüchterung war? kam mir auch erst so vor.

danke für antworten
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt abwarten und auf Dich zu kommen lassen, ich bezweifle das da eine Vorladung zur Polizei, noch eine Gerichtsverhandlung kommt.
Und Schulkonferenz wegen verlassen des Schulgeländes, ist doch eher lachhaft, aber zur Not gibt es da auch Mittel und Wege um sowas abzuschmettern. Allerdings sollte man mal überlegen, ob das was der Schulleiter da macht, nicht sogar schon in den Bereich der Nötigung reinfällt.
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einen Verweis deshalb auszusprechen, weil man keine Aussage gemacht hat, ist eine unzulässige Ermessensausübung (Ermessensmissbrauch). Der Verweis hat vor Gericht keinen Bestand.
_________________
mfg
Klaus
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja das mit dem Verweis ist mir klar bloss eine Konferenz und sowas tut mir da auch gerade nicht gut wenn ich dann in die Oberstufe will und beim DIrektor schlechte Karten hab. Der ist ja auch in der Politik und will sich bei der Ortspolizei wieder einen guten Namen machen denke ich mir da mal.

MfG
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der kann machen was er will, und wenns für seine Äußerungen auch noch Zeugen gibt, siehe Polizeibeamten, Vater etc., dann muß er durchaus aufpassen wie lange er noch Direktor ist, aber wie gesagt, Anwalt wäre hier durchaus nützlich.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

WaNdaY

seh ich genau wie Hamster - bestenfalls ein Verstoß gegen die Helmpflicht, oder wg. Verlassen des Schulgeländes.

Zurücklehnen und abwarten.

Mano
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke jungs....Meint ihr ob ich da nun zum Gericht muss oder die Polizei mich nochmal richtig befragt und nicht nur so flüchtig?

MfG
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal kurz die Basics: Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, Polizisten gegenüber Aussagen zu machen (anders siehts beim Staatsanwalt oder dem Gericht aus), ganz gleich, ob tatverdächtig oder Zeuge (zumindest in dem geschilderten Fall).
Wenn die Polizei jemanden verdächtigt, so hat diese Person immer und überall das Recht, keine Aussagen zu machen (auch bei Staatsanwaltschaft und Gericht).
Dagegen kann und darf auch kein Schulleiter, kein Chef was machen.
Nichtsdestotrotz versuchen sowohl Polizeibeamte als auch Vorgesetzte manchmal, Personen davon abzuhalten, daß sie von diesem Recht Gebrauch machen. Und ein bißchen Druck ("wie sehen uns...") ist da auch üblich (aus meiner Erfahrung).
Aber das muß man nicht mitmachen, und ich habe auch schon erlebt, daß eine engagierte SchülerInnenvertretung oder erboste Eltern viel Einfluß haben auf die schulinternen Einschüchterungsversuche.
Und somit viel Erfolg...
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank....hoffe, dass das alles nicht zum gericht muss. aber vorm gericht ist man doch verpflichtet auszusagen also man darf ja nicht schweigen ausser wenn man sich selber gefährdet?

MfG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

WaNdaY hat folgendes geschrieben::
aber vorm gericht ist man doch verpflichtet auszusagen also man darf ja nicht schweigen ausser wenn man sich selber gefährdet?


Als Zeuge muß man vor Gericht wahrheitsgemäß aussagen, solange man sich damit nicht selbst einer Straftat bezichtigt (daß man sich mit der Aussage andere Unannehmlichkeiten, etwa in Schule, Beruf etc. macht, ist kein Aussageverweigerungsgrund).
Als Angeklagter muß man vor Gericht weder die Wahrheit sagen noch überhaupt aussagen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn sie mich als Zeugen laden, dann muss ich dahin und Wahrheitsgemäß aussagen?

Vielen Dank....Ich berichte euch morgen vom Gespräch mit dem Schulleiter!

MfG
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das muss man.
Wenn nicht drohen die polizeiliche Vorführung sowie Ordnungsgelder.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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WaNdaY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

so sollte ja heute zum schulleiter...war da und so aber er hat nur kurz seine sekritärin reingelassen und die meinte ich soll einen bericht schreiben.

das muss man doch normalerweise für die polizei machen oder ?

MfG
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