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Dursuchungsbefehl ?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.05, 12:28    Titel: Dursuchungsbefehl ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

grundsätzlich darf die Wohnung von der Polizei nicht ohne Durchsuchungsbefehl angeordnet werden. Wie könnte man denn prüfen, ob jemals so ein Befehl gestattet wäre ?

MFG
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.03.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag, die Frage ist sehr unverständlich formuliert.
Ich formuliere um. Ich hoffe, in Ihrem Sinne:

Zitat:
grundsätzlich darf die Wohnung von der Polizei nicht ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht werden. Wie könnte man denn prüfen, ob jemals so ein Befehl bestanden hat


Ist man bei der Durchsuchung anwesend, bekommt man diesen Befehl(so er denn exisitert und nicht aufgrund der berühmten Gefahr in Verzug durchsucht wird) schlicht und ergreifend gezeigt. Nach der Durchsuchung bekommt man sogar ein Protokoll zur Unterzeichnung, auf dem vermekrt werden kann, ob man mit der Durchsuchung einverstanden war oder nicht.
Ist man nicht anwesend kann man die Ermittlungsbehörden nachträglich aufsuchen und sich diesen Befehl vorlegen lassen.
Oder man macht es auf die eleganteste Art und Weise und nimmt sich einen Anwalt, mit dessen Hilfe man dann Einsicht in die Akte erlangen kann, in der der besagte Befehl auch zu finden ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wenn man nicht anwesend gewesen wäre, dann bedeutet die Aussage, dass man nicht notgedrungen den Befehl oder das Protokoll schrifltich zugeschickt bekommt ?
Kann man beim Gericht nachfragen ? Kann das jedes Amtsgericht sein oder nur die am nächsten Hauptwohnsitz gelegenen ? Welches wäre denn die unaufälligste Methode um dies zu erfahren ?

MFG
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sabahueho
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 06.03.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ awill

In zwei Beiträgen in einem anderen Themenbereich hast du Fragen gestellt, die wohl zur Lösung dieses Beitrages dienen könnten. Vielleicht könntest du etwas mehr Infos zum Sachverhalt / Problem anführen.


Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen, um eine Wohnung durchsuchen zu dürfen. Die Voraussetzungen / Grundlagen sind z.B. vom Zweck der Maßnahme abhängig.


Ein Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung wird unter anderem von dem Richter ausgestellt, der z.B. das Strafverfahren bearbeitet. Dieser muss nicht unbedingt beim Amtsgericht der Stadt arbeiten, in der der Betroffene lebt. Wenn das Verfahren in einer anderen Stadt bearbeitet werden sollte, kann der Beschluß auch von dem dortigen Amtsgericht ausgestellt sein.

Wenn eine Durchsuchung in einer Wohnung stattgefunden hat, wird der Mieter/ Eigentümer/ Bewohner auch davon unterrichtet. Wenn er nicht anwesend war, kann es sein, dass eine Ausfertigung des Beschlusses in der Wohnung hinterlegt wird, oder er per Post nachträglich zugeschickt wird. Auf jeden Fall wird wohl eine Ausfertigung in der Verfahrensakte verbleiben, damit die Rechtmäßigkeit der Maßnahme jederzeit nachvollzogen werden kann.


Ich verstehe deine Situation aber noch nicht so ganz. Wieso möchtest du eine Nachfrage beim Amtsgericht machen und dann auch noch am unauffälligsten. Hat bei dir schon eine Durchsuchung stattgefunden oder rechnest du mit einer? Im Voraus wirst du bestimmt keine Info bekommen, wäre ja wohl der Zweck nicht mehr gegeben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.03.05, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nach wievielen Tagen müsste denn so ein schriftlicher Bescheid zugeschickt werden, wenn man nicht anwesend gewesen wäre ? Gibt es hier grosse Unterschiede oder ist das festgelegt ? Handelt es sich eher um 2 Wochen oder villeicht um 6 Monate ?
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne es so, dass die Polizei den Durchsuchungsbeschluss einfach in die Wohnung legt, wenn der Inhaber nicht da ist. Ansonsten lies mal § 107 StPO.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.03.05, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Leider nichts konkreteres gefunden. Ich weiss immer noch nicht, wann so ein Befehl dem Betroffenen angezeigt werden muss. Ich weiss nur, dass zwischen dem Befehl und der Durchsuchung nicht mehr als 6 Monate vergehen dürfen. Wie sieht es mit der Anwesenheit aus, wenn die Person sich während der ganzen Durchsuchung z.B. im Garten sonnt oder im Keller aufräumt und die durchsuchende Person wüsste das. Auf welcher Grundlage könnte man dann einwenden ?

MFG
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elpresley
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 11:29    Titel: Durchsuchungsbefehl Antworten mit Zitat

BEFEHLE erteilt der Vorgesetzte bei der Bundeswehr. Die Organe der Jusitz ordnen an beschliessen. Deshalb ist es ein Durchsuchungsbeschluss.
_________________
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was Du verstehst.
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qw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

sabahueho hat folgendes geschrieben::
Ein Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung wird unter anderem von dem Richter ausgestellt, der z.B. das Strafverfahren bearbeitet. Dieser muss nicht unbedingt beim Amtsgericht der Stadt arbeiten, in der der Betroffene lebt. Wenn das Verfahren in einer anderen Stadt bearbeitet werden sollte, kann der Beschluß auch von dem dortigen Amtsgericht ausgestellt sein.


Ein Richter bearbeitet das Verfahren ja erst nach Erhebung der öffentlichen Klage. In diesem Stadium dürften Durchsuchungsbeschlüsse eher selten sein. Und im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich das Gericht für den Erlass des Beschlusses zuständig, in dessen Bezirk durchsucht werden soll.
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 16:58    Titel: Re: Durchsuchungsbefehl Antworten mit Zitat

elpresley hat folgendes geschrieben::
BEFEHLE erteilt der Vorgesetzte bei der Bundeswehr. Die Organe der Jusitz ordnen an beschliessen. Deshalb ist es ein Durchsuchungsbeschluss.


Ich hoffe doch nicht, dass Haftbefehle von der Bundeswehr erlassen werden Winken
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elpresley
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich hoffe doch nicht, dass Haftbefehle von der Bundeswehr erlassen werden Winken


Ok Ok Ok......es gibt natürlich Ausnahmen Lachen
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Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was Du verstehst.
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Apifera
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Fall schildern, der mich vor einigen Jahren betroffen hat.
Mein Sohn bekam von seinen Freunden zu seinem 18. Geburtstag, das war im Oktober 1999, ein Modem für seinen Computer geschenkt. Eine halbe Stunde später hatten wir Internetanschluss. Ich legte mir auch eine E-Mail-Adresse an.
Am 8. August 2000 klingelte es kurz vor sieben Uhr früh an der Haustür. Vier nette Herren standen davor, einer in Polizeiuniform. Zwei weitere waren vom KD (Kriminaltechnischer Dienst) und ein weiterer von der Stadtverwaltung, als Zeuge hinzugezogen. Man zeigte mir einen Durchsuchungsbeschluss des AG. Es ging um meinen Sohn. Der mit dem Computer.
Verantwortlich für die Sache war das Amtsgericht in Neuulm. Der Computer wurde beschlagnahmt, die Festplatte ausgebaut und nach Neuulm zur Untersuchung geschickt.
Tatvorwurf war ein Betrugsdelikt mit Internetauktionshaus [Name geändert]. Dabei hatte der Betrüger angeblich meine E-Mail-Adresse benutzt.
Auf Anraten der hiesigen Polizei schaltete ich einen Rechtsanwalt ein. Wochen nach der Aufforderungen lagen ihm die Akten zur Einsicht vor. Dabei stellte sich heraus, dass die vom Täter benutzte E-Mail-Adresse sich um einen Buchstaben von der meinigen unterschieden hatte (willy statt willi).
Die Rückgabe des Computers erfolgte im Januar 2001.
Meine Frage: Ist es üblich, dass vom zuständigen Amtsrichter Durchsuchungsbeschlüsse auf Antrag der Polizei in jedem Fall unterschrieben werden ohne Prüfuing, ob die Durchsuchung gerechtfertigt ist? In diesem Fall lag eine offensichtliche Namensverwechslung vor, was bei einem mehr als flüchtigen Blick in die Akten sofort hätte auffallen müssen.
Meinem Sohn wurde vom AG Neuulm ein Schadenersatzanspruch zuerkannt. Aber wie beziffert man einen Schaden, der durch die vorübergehende Beschlagnahme eines überwiegend zum Spielen benutzten Computers entstanden ist?
Die Anwaltskosten wurden nicht als Schaden anerkannt, da es nicht zu einer Hauptverhandlung gekommen ist.

Apifera
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papa1999
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

unglaublich, dass sowas wie Apiferas Fall passieren kann. Naja, Polizisten sind auch nur Beamte..... und deswegen bleibt man dann auf Kosten (Anwaltskosten) sitzen?

Ggf. könnte man doch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche bei der Polizeibehörde geltend machen, oder nicht? Denn der Fehler ist ja offensichtlich bei denen.

Mich hat mal ein Zivilpolizeifahrzeug bei 130 genötigt. Es hat hat gedrängelt und rumgeflucht. Aber ich war noch am überholen eines LKWs. Ok, ich hätte mich unter den Sattelschlepper quetschen können um denen Platz zu machen. Ich fuhr aber weiter mit 130 (schneller war nicht erlaubt). Dann machten die Ihr Blaulicht hinter der Windschutzscheibe an. Jedoch kein Martinshorn. Kurz danach war rechts frei und ich lies sie gewähren weiterzurasen..... Smilie und sie schauten mich auch noch vorwurfsvoll an. Ich kann ja schlecht riechen werd da hinter mir so drängelt.

2 km weiter drängelten sie sich dann von der Überholspur nach rechts und von da auf eine Ausfahrt obwohl überall Fahzeuge fuhren. (Ohne Martinshorn und ohne Blaulicht wohlgemerkt). Sie ernteten auch von den dort bedrängten Fahrzeugen Hupkonzerte und Lichthupen. Zur Machtdemonstration schalteten sie dann ihre Leuchtschrift im Heck ein mit der Aufschrift Polizei. Daraufhin verhielt sich jeder der nah am Vogelzeigen war ruhig. Ich beobachtete das kopfschüttelnd.

Für die Schlaumeier hier: Nein die Polizisten waren sicher nicht auf geheimer Verfolgungsjagd da vorher kein Raser irgendwo auffiel.... und hätten Sie irgendwo außerhalb dieser Auffahrt einen Einsatz, dann hätten sie sich mit Martinshorn und Blaulicht freie Bahn zu Recht verschaffen können.
Aber so benahmen sie sich so extrem gefährdend wie ein jugendlicher oder besoffener Raser oder auch wie der durch die Presse bekannte Testfahrer der drängelnd zwei Leben auslöschte. Unglaublich aber leider wahr Traurig
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