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Lärmbelästigung durch Zweckentfremdung einer Scheune
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murksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 10:04    Titel: Lärmbelästigung durch Zweckentfremdung einer Scheune Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe,dass ich hier richtig bin.
Wir sind vor kurzem in unser neues Haus eingezogen, und mussten leider feststellen, dass auf einem benachbartem ( ca. 100m) Bauernhof mit angeschlossenem Hofladen die Scheune an Wochenenden für diverse Feiern mit entsprechend lauter Musik vermietet wird. Diese Musik (meist live) wird auch länger als 22 Uhr gespielt.

Ist dies zulässig ( ich glaube nicht) bzw. muß nicht auch hier spätestens ab 22 Uhr die Musik auf Zimmerlautstärke zurückgefahren werden , oder gibt es hier Sonderregeln.
Die Scheune ist meines Erachtens nach auch nicht besonders schallisoliert, und dadurch dringen die Bässe besonders nach außen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Heiko B.
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murksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat dies mit Polizeirecht zu tun ?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Leiden sie an Persönlichkeitsspaltung?
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murksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Leiden sie an Persönlichkeitsspaltung?


Bitte um nähere Erläuterung.

Ich hoffe nicht, dass es sich um eine Beleidigung handeln sollte !
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:33    Titel: Re: Lärmbelästigung durch Zweckentfremdung einer Scheune Antworten mit Zitat

murksl hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich hoffe,dass ich hier richtig bin.
Wir sind vor kurzem in unser neues Haus eingezogen, und mussten leider feststellen, dass auf einem benachbartem ( ca. 100m) Bauernhof mit angeschlossenem Hofladen die Scheune an Wochenenden für diverse Feiern mit entsprechend lauter Musik vermietet wird. Diese Musik (meist live) wird auch länger als 22 Uhr gespielt.

Ist dies zulässig ( ich glaube nicht) bzw. muß nicht auch hier spätestens ab 22 Uhr die Musik auf Zimmerlautstärke zurückgefahren werden , oder gibt es hier Sonderregeln.
Die Scheune ist meines Erachtens nach auch nicht besonders schallisoliert, und dadurch dringen die Bässe besonders nach außen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Heiko B.


murksl hat folgendes geschrieben::
Was hat dies mit Polizeirecht zu tun ?


Sie stellen eine Frage im Polizeirecht und dann fragen sie sich was diese hier zu suchen hat. Klingt für mich nach zwei Persönlichkeiten.
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murksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Frage war, warum mein Beitrag in das Forum "Polizeirecht" verschoben wurde ?

Gut das wir miteinander gesprochen haben.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

War nicht ersichtlich für mich. Er wurde außerdem ziemlich schnell verschoben. Haben sie denn schon mal die Polizei gerufen wegen der Ruhestörung? Ist doch am einfachsten und dann paßt auch in dieses Forum Winken
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

*lach*

Ach jetzt verstehe ich das auch endlich, dachte heute früh schon der Mensch muß einen an der Klatsche haben.
Ist ja ein tolles Beispiel dafür, wie Mods und oder Admins für viel Verwirrung sorgen können. Sehr glücklich
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Leiden sie an Persönlichkeitsspaltung?

Damit haste nun leider den schönen Monolog unterbrochen. Weinen
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murksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, man will nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Ich benötige die Info ersteinmal für ein fundiertes Gespräch mit dem Nachbarn und dazu wäre es nicht schlecht wenn ich wissen würde, wie es in diesem Falle hinsichtlich der Nachtruhe aussieht, z.B. muß es immer um 22 Uhr ruhig sein, auch wenn die Veranstaltung nicht privat ( heißt für eine Hochzeitsgesellschaft gegen Miete) ist, oder gibt es Ausnahmen etc.?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

DMuck hat folgendes geschrieben::
Damit haste nun leider den schönen Monolog unterbrochen. Weinen


Ich dachte da kommt sowas wie "Wer hat meinen Account gehackt?".
So kann man sich täuschen, der ganze Spaß ist weg. Winken
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murksl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und nun, kann mir keiner weiterhelfen?
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Lärmschutz gibt es oftmals gemeindliche Polizeiverordnungen. Zuständig sind die Stadverwaltungen oder Immissionsschutzbehörden (Kreisverwaltung) oder generell die Polizei.

Ggf. kann auch die Bauaufsichtsbehörde die Nutzung der Scheune untersagen, wenn sie nur zur Lagerung von Heu genehmigt ist und eine Nutzung für Feiern nicht beantragt wurde.

Auch im Wege der Unterlassungsklage können Sie gegen die Nachbarn vorgehen (hier wegen Besitzstörung).
_________________
mfg
Klaus
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

murksl hat folgendes geschrieben::
Was hat dies mit Polizeirecht zu tun ?


Ich hoffe, durch die letzten Beiträge können Sie mittlerweile nachvollziehen, was Ihre Frage mit Polizeirecht zu tun hat. Mit Immobilienrecht (dort wurde die Frage gestellt) hat sie nämlich in diesem Stadium noch recht wenig zu tun.

Es war abzuwägen zwischen dem Verschieben ins Polizei- oder ins Baurecht ("Zweckentfremdung").

Gelandet ist der Beitrag letztlich hier, da hier alles landet, was irgendwie mit Polizei zu tun hat.. Winken

Und wie Richard Gecko schon richtig bemerkt hat: Erstmal liegt eine Ruhestörung vor, und in der Regel wird bei solchen Sachverhalten die Polizei gerufen... Mit den Augen rollen

Gruss
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

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SeeD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre nicht ggf. auch eine Mietminderung möglich?

(Jetzt mal ganz abgesehen von dem Problem an sich, auf welches ja schon diverse Male geantwortet wurde)

Bye
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