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Wenn es ein Originalticket von der Fluglinie ist - ja
Wenn es von einem Vermittler ausgestellt wurde, könnte theoretisch ein manueller Fehler geschehen und daher nicht bindend sein (wird aber in der heutigen Technik fast auszuschliessen sein).
... Wenn es von einem Vermittler ausgestellt wurde, könnte theoretisch ein manueller Fehler geschehen und daher nicht bindend sein ...
wobei mich dann die rechtlichen Konsequenzen interessieren würden - kann mir schon Konstellationen vorstellen, in denen z.B. die ausgebende Stelle schadenersatzpflichtig würde.
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