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Verfasst am: 21.05.05, 17:06 Titel: Ansprüche an Versicherung nach Unfall
hallo zusammen,
am donnerstag wurde mein schöner vw caddy (den ich vor etwas mehr als einem monat erst angeschafft habe) kräftig von hinten angebumst, irreparabel. eine dame von den städtischen betrieben semmelte mir mit einer art multicar hintenrein und schubste mich noch auf den vordermann drauf.
die schuldfrage ist klar, doch ne menge ärger habe ich so und so.
der wagen ist mein firmenwagen und ich war auch beruflich (selbständig) unterwegs. nun ist die frage, was ich gegenüber der generischen versicherung an kosten geltend machen kann. bei einem firmenwagen und bei mir als "firma" wäre das wohl etwas anders als bei einem privaten auto, sagte mir jemand. drum frag ich hier mal nach erfahrungswerten, bevor ich zu unnütz zum anwalt laufe.
- ich war auf dem weg zu einem termin, diesen und einen nachfolgenden musste ich auf heute verschieben. durch den ganzen hickhack (unfallaufnahme, abschleppung, mietwagenbeschaffung, etc.) sind mir einige stunden an zeit verloren gegangen, die ich sonst hätte arbeiten können.
kann ich dafür einen - natürlich realistischen - ersatz fordern?
- ich darf dann in kürze erneut auf die zulassung tingeln, wo wieder zeitaufwand und geld bleiben. kann man das (vor allem aufgrund des kurzen zeitabstandes) geltend machen?
- auch für die suche nach einem anderen wagen entstehen zeitaufwand und spritkosten, die ohne den unfall nicht entstanden wären. wie sieht es damit aus?
- und nochwas fällt mir ein. der wagen war schön mit werbung beklebt. bis wieder ein anderer angeschafft und beklebt ist, entsteht (theoretisch) ein ähnlicher schaden als würde mir jemand ne reklametafel übermalen. das is doch auch ein ausfall der ohne den unfall nicht wäre.
ich will nun wirklich kein kapital aus der sache schlagen, aber ich will meine verluste bezahlt haben. am liebsten wäre mir, man hätte den wagen reparieren können, oder der unfall wäre gar nich passiert. ich sehe es irgendwo nich ein, als verlierer aus einem unverschuldeten unfall herauszukommen.
Ich rate, Ihnen auch wegen diesen Sachen einen Anwalt aufzusuchen. Wegen den Anwaltskosten müssen Sie sich auch keine Sorgen machen, denn diese muss ebenfalls die gegnersiche Versicherung tragen.
Ein Anwalt kann Sie eingehend beraten, und Ihnen erklären, was Sie für Ansprüche haben und regelt diese auch mit der Versicherung. Sie müssen sich dann auch gar nicht mit der gegnersichen Versicherung rumschlagen.
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