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Wie ist das, wenn eine Telefonunternehmen eine einzugsermächting besitzt und eben einen teil z.b. internet Flat-rate über einen längeren Zeitraum sagen wir mal 1 jahr vergisst abzubuchen, und dann im nachhinein mit anwalt und mahnung droht und nach dem ausstehenden geld verlangt.
Muss der Kunde in dem fall das ausstehende geld nachzahlen? falls ja, müssen dann auch die angefallenen anwaltskosten der telefongesellschaft gezahlt werden?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.05.05, 17:28 Titel:
Im Gegensatz zu normalen Telekommunikationsgebühren dürfte es bei einer "Flatrate" keine verkürzte Verjährungsfrist geben (da es sich technisch um eine Grundgebühr handelt).
Folglich verjähren solche Ansprüche erst nach 3 Jahren.
Falls der Kunde ein gesetztes Zahlungsziel verfehlt, gerät er in Verzug und wäre auch für evtl. Rechtsverfolgungskosten ersatzpflichtig. (Wobei dies AFAIK bei Firmen mit eigener Rechtsabteilung nicht so ist, da müßte noch mal jemand anders was zu sagen.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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in dem zeitraum, wurde aber nie gemahnt oder sonstiges. ist man dann trotzdem im verzug?
was weiterhin paradox ist, dass der zeitraum der ausstehenden zahlungen von der gesellschaft mit 4monate angegeben wurde, es aber bereits schon an die 10 monate sind, in denen die telefongesellschaft die flatrate nicht abgebucht hat.
auch die kundennummer stimmt nicht überein.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.05.05, 17:45 Titel:
fruex hat folgendes geschrieben::
in dem zeitraum, wurde aber nie gemahnt oder sonstiges. ist man dann trotzdem im verzug?
Wenn Sie brav Rechnungen bekommen haben...
Bzgl. der falschen Nummer sollte eine Nachfrage helfen. Es nützt Ihnen ja nichts, wenn Sie die Außenstände eines Dritten bezahlen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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