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ausländische Minialtersrente und Arbeitslosengeld

 
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trixibaby
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 21:09    Titel: ausländische Minialtersrente und Arbeitslosengeld Antworten mit Zitat

Mein Mann bezieht gezwungenermaßen eine kleine ausländische Altersrente, was er nicht beeinflussen konnte. Die deutsche Rente hat er bisher abgelehnt, obwohl er schon mit 60 Jahren in Rente hätte gehen können. Er hat bis 60 gearbeitet und wurde dann arbeitslos. Da das Arbeitslosengeld höher ausgefallen ist, als die zu erwartende Rente hat er sich fürs Arbeitslosengeld entschieden. Leider hat ihm keiner gesagt, dass er kein Arbeitslosengeld bekommen würde, wenn er nur einen CENT Altersrente bekommt und das Arbeitsamt zahlte weiter. Nun kam das dicke Ende.am Arbeitsamt stellte man fest, dass ihm das Arbeitslosengeld nicht zusteht und wird nun für den gesamten Zeitraum zurückverlangt. Er bekam sozusagen 250 € Rente und plötzlich steht ihm nix mehr zu. Ich bin fassungslos über so eine Ungerechtigkeit, zumal wir uns beim DGB erkundigt hatten und niemand konnte uns eine Auskunft erteilen und nun überrollt uns das Arbeitsamt mit so einer Behauptung. Zumal er ja nicht die volle Rente bezogen hat, sondern nur einen minimalen Anteil, und die Rente hat er aus Frankreich bekommen hat. Wie hätte er sich dagegen wehren sollen ? DA gelten andere Gesetze als hier. Hat irgendwer schon Erfahrungen zu diesem Thema ? Eine Frage noch, wenn er kein Arbeitslosengeld für diese 2 Jahre bekommen durfte und jetzt zurückzahlen muss, steht ihm dann nicht die volle Rente zu, für die letzen 2 Jahre? Irgendetwas muss er doch bekommen, von 250€ kann man ja wohl nicht leben. Vielen Dank.

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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 21:20    Titel: Re: ausländische Minialtersrente und Arbeitslosengeld Antworten mit Zitat

Wurde im Antrag auf Arbeitslosengeld nach einem Rentenbezug gefragt, und falls ja, hat er die Rente angegeben? Wenn er sie verschwiegen hat, kann er froh sein falls kein Strafverfahren folgt.

Wenn sie angegeben wurde, dürfte eine Rückforderung nach § 45 Abs. 2 SGB X nur auf den Teil des AlG bezogen werden, der noch nicht verbraucht wurde.

Wie die Rechtslage in Frankreich ist weiß ich nicht, in Deutschland bekommt man eine Rente nur wenn man sie beantragt hat und kann auch wieder darauf verzichten. Daß Frankreich deutsche Staatsbürger zwangsweise berentet, hab ich noch nie gehört.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.10.04, 21:37    Titel: Re: ausländische Minialtersrente und Arbeitslosengeld Antworten mit Zitat

Hallo!

Auch eine ausländische Rente muss beantragt werden.
Wenn der Versicherte in Deutschland wohnt und eine Rente aus Zeiten in einem EG-Land begehrt, wird dieser Antrag, wenn der richtige Verfahrensweg eingehalten wird; über den deutschen Rentenversicherungsträger(BfA/LVA) beantragt.
Der Versicherte muss einen sogenannten zwischenstaatlichen Rentenantrag (Vordruck E202 für Altersrenten; E203 für Hinterbliebenenrente; E204 für eine EM.-Rente) ausfüllen.
Dieser wird dann von dem deutschen RV-Träger an den ausländischen geschickt.

In diesem Antrag wird z.B. auch abgefragt, ob in Deutschland Sozialleistungen ( Sozialhilfe, Arbeitslosengeld) beantragt hat oder bezieht, da diese Stellen dann bei zeitgleichen Anspruch einen Erstattungsanspruch auf eine eventuelle Rentennachzahlung geltend machen können.

Viele Grüße
Gabi
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