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Depressionen und Dienstunfähig

 
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gerry999
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Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 11:48    Titel: Depressionen und Dienstunfähig Antworten mit Zitat

hallo,


ich bin seit einiger zeit wegen depressionen im krankenstand. nun habe ich angst, dass ich dienstunfähig werde, da es im moment keine aussicht auf besserung gibt.

wie lange dauert es etwa bis ich zum amtsarzt vorgeladen werde??
wie soll ich mich beim amtsarzt verhalten???
hat jemand sonstige tips oder erfahrungsberichte für mich=????


recht herzlichen dank für jede ernst gemeinte antwort...........
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wielange die Behörde mit einer Untersuchung beim Amtsarzt wartet ist sicherlich je nach Behörde sehr unterschiedlich.
In der Regel wird dieses aber nach 3 Monaten der Fall sein. Kann aber sein, dass die Behörde schon viel früher ein Gespräch sucht.
Je nach Interessenlage ist es sinnvoll, wenn zur Untersuchung bereits vorhandene Arztberichte/Gutachten mitgebracht werden.
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wielange die Behörde mit einer Untersuchung beim Amtsarzt wartet ist sicherlich je nach Behörde sehr unterschiedlich.
In der Regel wird dieses aber nach 3 Monaten der Fall sein. Kann aber sein, dass die Behörde schon viel früher ein Gespräch sucht.
Je nach Interessenlage ist es sinnvoll, wenn zur Untersuchung bereits vorhandene Arztberichte/Gutachten mitgebracht werden.
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo gerry,
in der Regel warten wir mindestens 6 Monate. Wir können dann dem Amtsarzt konkret die Frage stellen, ob damit zu rechnen ist, dass der Beamte in den nächsten sechs Monaten wieder voll dienstfähig wird. Werde ich schon nach drei Monaten tätig, dann könnte er schnell wieder gesund werden, die gesetzliche Fiktion z.B. in § 45 Abs. 1 LBG NRW greift dann nicht.

Gruß
Hans
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