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Wenn ich als zu Begutachtender bei einer Begutachtung auf Arbeitsunfähigkeit durch meine private Krankenversicherung nicht einmal nach meinem Beruf und nach meinem genauen Ablauf meiner Tätigkeit gefragt werde, ist das immer noch ein Gutachten ?
Was ist zu tun ?
meine Kasse ist auch nist bereit das Gutachten auszuhändigen. Darf sie das ?
Welche rechtliche YFolge hat so ein Gutachten ?
Hat es überhaupt ein ?
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