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Verfasst am: 22.05.05, 11:55 Titel: Fehler bei Gutachter in der Begutachtung der Arbeitsunfähigk
Wenn ich als zu Begutachtender bei einer Begutachtung auf Arbeitsunfähigkeit durch meine private Krankenversicherung nicht einmal nach meinem Beruf und nach meinem genauen Ablauf meiner Tätigkeit gefragt werde, ist das immer noch ein Gutachten ?
Was ist zu tun ?
Bei vielen Erkrankungen dürfte die Art der beruflichen Tätigkeit keine Rolle spielen. Wenn jemand z.B. eine schwere Erkältung hat, ist er wohl in jedem Berufs arbeitsunfähig für einige Tage.
Und wenn umgekehrt der Gutachter feststellt, daß die vermeintliche Krankheit überhaupt nicht vorliegt, stellt sich auch nicht mehr die Frage welche Auswirkung sie auf welchen Beruf hat.
Ansonsten gilt natürlich: man kann immer auch ein Gegengutachten selbst in Auftrag geben und vor Gericht als Beweismittel verwenden. Das Gericht wird dann entscheiden müssen, welchem Gutachter es folgen will.
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