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Schadenersatzklage ohne Anwalt (EM.TV)

 
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larsok
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 13:19    Titel: Schadenersatzklage ohne Anwalt (EM.TV) Antworten mit Zitat

Hallo,

so richtig weiss ich nicht wo dieses Thema hingehört. Es geht um folgendes:
Im Jahre 2000 hab ich EM.TV Aktien aufgrund falscher adhoc Meldungen gekauft und einen Schaden von ca. € 6.500,- erlitten.
Heute kam die Pressemeldung, dass geschädigte Aktionäre klagen können.

Nun meine Frage: Wie kann ich eine Klage auf Schadenersatz einreichen?
Ich möchte dem verlorenen Geld nicht noch Anwaltskosten hinterherwerfen, daher möchte ich die Klage selbst und ohne Anwalt einreichen. Geht das? Wenn ja, wie? ( Mit einem Schreiben an das zuständige Gericht?, Welche Formalien muss man beachten?)

Kann ich mich außerdem dem im Artikel zitierten Verfahren am OLG anschließen oder wäre das ein ganz neues Verfahren?

Vielen Dank !!!

Grüße
Lars

Der Sachverhalt:

BGH gibt Aktionären im Streit um abgestürzte EM.TV-Kurse Recht
Die Aktionäre können gegen Rückgabe der inzwischen abgestürzten Papiere den vollen Kaufpreis zurückverlangen, wenn sie nachweisen, dass sie die Aktien auf Grund falscher Unternehmensmitteilungen der einstigen EM.TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa gekauft haben. Das geht aus einem Urteil hervor, dessen schriftliche Begründung am Dienstag bekannt geworden ist.

Das Karlsruher Gericht verwies die Verfahren von 42 Klägern an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück. Im ursprünglichen Verfahren hatten 55 Kläger rund 800 000 Euro Schadensersatz gefordert. (Aktenzeichen: II ZR 287/02 vom 9. Mai 2005)

Das OLG muss nun vor allem prüfen, ob unrichtige Pflichtmitteilungen im Jahr 2000 ursächlich für den Kauf der Aktien waren. Dies könne nicht pauschal beurteilt werden, weil Anlageentscheidungen "individuell geprägte Willensentschlüsse" seien, befand der BGH. Wenn die Betroffenen unmittelbar nach einer fehlerhaften Mitteilung des Unternehmens Aktien geordert hätten, spreche dies für eine Ursächlichkeit.

Die Ausgangsposition der Kleinaktionäre war bereits durch ein Strafurteil des BGH vom Dezember 2004 gestärkt worden. Damals hatte der BGH hohe Geldstrafen gegen die einstigen Börsenstars Thomas und Florian Haffa bestätigt. Sie wurden für schuldig befunden, in einem Halbjahresbericht am 24. August 2000 wissentlich falsche Umsatzzahlen veröffentlicht und damit den Aktienkurs nach oben getrieben zu haben. Nach einer Korrektur der Zahlen im Oktober 2000 war der zunächst rasant gestiegene Kurs eingebrochen.
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