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Hallo,
wenn es in einem gemeinnützigen Verein Vorstandsquerelen gibt, so dass eine außerordentliche Neuwahl notwendig wird, ist es dann rechtens, im Vorstand einen einstweiligen Stopp der Neuaufnahmen an Mitgliedern - also praktisch ein Aufschub dieser Neuaufnahmen bis nach der Wahl - zu beschließen? Hiermit sollte verhindert werden, dass die einzelnen Parteien anfangen, Neumitglieder als "Stimmvieh" schnell in den Verein aufzunehmen. Nun wird gegen diesen Vorstandbeschluss vorgegangen...mit Recht?
Hallo,
wenn es sich nicht um einen Monopolverein handelt, kann man seine Aufnahme nicht erzwingen. Wenn die Satzung dem Vorstand das Recht einräumt, über die Aufnahme zu bestimmen, kann er auch einen Aufnahmestop beschließen.
Hier kann nur die Mitgliederversammlung durch andere Wahlen helfen.
Spezi
Hallo Spezi,
dank für deine Antwort, so ungefähr hab ich mir das auch gedacht, zumal es ja auch wirklich nur ein zeitlicher Aufschub von Neuaufnahmen ist. Aber mal ne (vielleicht) dumme Frage: Was ist ein Monopolverein?
Hallo Groar,
von einem Monopolverein spricht man, wenn der Verein in einem bestimmten Umkreis keine "Komkurenz" hat, man sich also keinen anderen Verein anschließen kann, um ein Vereinsziel (z.b. bestimmter Sport) zu erreichen.
Spezi
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