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hallo,
mal eine allgemeine frage: a beauftragt einen anwalt, der ganz viele fehler macht und nimmt einen anderen anwalt, der den ersten zur rechenschaft ziehen soll.
gibt es überhaupt aussichten auf erfolg, oder ist die cahnce eher gering daß was dabei rauskommt. eine krähe hackt ja der anderen bekanntlich kein auge aus.
danke
eine krähe hackt ja der anderen bekanntlich kein auge aus.
Das wird durch Wiederholung auch nicht wahrer.
Die Erfolgschancen bemessen sich eher an der Frage, ob man dem ersten RA Fehler nachweisen kann (nicht alles, was ein Mandant für Fehler hält, sind auch welche) und ob durch die Fehler wirklich ein Schaden entstanden ist (einen aussichtslosen Prozeß kann man nicht mehr "verbocken"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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ich nehme an man kann meinem anwalt fehler nachweisen. das meinte sogar der gegnerische anwalt, der mir jetzt einen kollegen empfohlen hat. ich mache das auch nur wenn meine rechtsschutz das zahlt. weiß jemand ob die rechtsschutz ein vorgehen gegen eine anderen anwalt übernimmt?
danke
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