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fahrradversicherung?

 
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ogorek
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 13:14    Titel: fahrradversicherung? Antworten mit Zitat

habe diese frage bereits bei mietrecht gestellt:
M(ieter) wohnt in einer großen wohnanlage und darf sein fahrrad ausschließlich im fahrradkeller abstellen. in diesem fahrradkeller "parken" nur einige bewohner der wohnanlage, den schlüssel jedoch besitzen alle. eines nachts wurden fahrräder geklaut oder zumindest beschädigt - die tür des fahrradkellers besteht aus pappe, die am türrahmen nur teilweise befestigt ist.
frage: ist es möglich, dass V(ermieter) nur den M's der wohnanlage einen fahrradkellerschlüssel erteilt, welche tatsächlich diesen benutzen und dort ihre fahrräder abstellen? kann V solch eine einschränkung vornehmen? es ist nämlich eindeutig, dass der "einbruch" von einem der hausbewohner bzw. schlüsselbesitzer kam. welche anderen sicherheitsmaßnahmen muss V treffen, um einen solchen vorfall zu verhindern? muss V überhaupt was machen?
keine hausratsversicherung mit fahrradversicherungszusatz bezahlt nämlich die kosten eines aus dem GEMEINSCHAFTS-keller bzw. in dem falle fahrradkeller geklauten farrades. deshalb meine frage um die haftungsmöglichkeiten zu erfahren. wie sichert man sich am besten ab.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

absicherung:
eine hausratversicherung in der der fahrraddiebstahl mitversichert gilt.

eine haftung des vermieter halte ich für ausgeschlossen...
_________________
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ogorek
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

danke, aber so eine versicherung haftet nur, wenn man das fahrrad in einem abgeschlossenen EIGENEN keller oder abstellraum aufbewahrt. bei einem gemeinschaftsabstellraum ist dies nicht möglich und einen eigenen keller besitze ich nicht.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

nein, im eigenen keller oder einem eigenen abstellraum zahlt die hausratversicherung nach einem einbruch-diesbtahl auch ohne fahrraddiebstahlklausel.

im rahmen der fahrraddiebstahlklausel ist das fahrrad versichert, wenn es draussen steht (in der zeit von 6 - 22 uhr) oder ausserhalb dieser zeit in einem gemeinschafts-fahrradkeller/-raum steht oder sich in gebrauch befindet. (der gebrauch ist allerdings immer etwas schwammig)
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