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Vertrag dem man gar nicht abgeschlossen hat?

 
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ImanI
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:25    Titel: Vertrag dem man gar nicht abgeschlossen hat? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt (Namen verfremdet): Ich habe beim E-Mail Provider ABC eine E-Mail Adresse. Ich loggte mich wieder mal ein und sehe, dass ich auf einmal ein „Premium“-Mitglied bin. Denke mir da nichts böses bei (vermute irgend eine Sonderaktion). Beim E-Mail Provider EDF habe ich ebenfalls eine E-Mail Adresse mit einem größeren Postfach. Darum benutzte ich nur noch E-Mail Provider EDF und wollte meine E-Mail bei E-Mail Provider ABC löschen. Beim Löschen meiner E-Mail von E-Mail Provider ABC kam aber immer die Nachricht das ich einen laufenden Vertrag hätte. Beim Nachgucken sah ich auch das ich einen Test-Monat von der „Premium“-Mitgliedschaft hatte. Hab dann kurz im „Personal-Center“ nachgekuckt ob irgendwas mit einem Vertrag aufgelistet sei. War aber nicht, und da ich es so eilig mit der Löschung meiner E-Mailadresse bei E-Mail Provider ABC nicht hatte und mir den Anruf bei der kostenpflichtigen Hotline ersparen wollte ließ ich die Sache auf sich beruhen. Tja, 3 Wochen später bekam ich dann per Mail eine Rechnung über Betrag XY da ich meinen Vertrag verlängert hätte. Darauf hin musste ich ja dann doch bei der kostenpflichtigen Hotline *gnarf* anrufen. Wiederrufen könne ich nicht mehr da die 14 Tage bereits um seien. Da ich Anfangs noch ein Fehler meinerseits vermutet (das ich nach dem einloggen in meine E-Mailadresse statt auf Weiterleitung zu meinem Postfach auf eine Werbeeinblendung geklickt hätte und dadurch den Vertrag abgeschlossen hätte) ließ ich mir das Anmeldeprozedere erläutern. Dort wurde mir erklärt das die Anmeldung in mehreren Schritten erfolgt (u.a. abermalige Eingabe der persönlichen Daten) und man eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt bekommt. Von beidem wusste ich nichts.
Darum meine fragen: Inwieweit ist es möglich das auf deren Seiten ein Fehler gemacht wurde (es handelt sich um einen bekannten Anbieter)? Wieweit lässt sich das beweisen? Welche Schritte kann ich gegen die Rechnung unternehmen (die Inanspruchnahme von rechtlichem Beistand wäre zu kostenintensiv da der Streitbetrag „nur“ zweistellig ist)?
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 10:30    Titel: Schwierig aber Versuch wert Antworten mit Zitat

Lass Dir die mehrfache Eingabe ausgedruckt zustellen, dann müsstest Du sehen, wo Du den Vertrag abgeschlossen hastt.
Unter Umständne liegt bereits eine Kündigung Deinerseits vor, weil Du ja während des Probemonats gekündigt hast, was vom Betreiber zurückgewiesen wurde, da ein Vertrag bestünde. Die kündigung bleibt aber dadurch unberührt und ist somit vollzogen.
Ein einfacher Klick auf eine Werbeeinblendung reicht fpr ein Zustandekomen eines VErtrages nicht aus, das kommt allenfalls bei Dialern vor.
Da heute Wahltag ist:'DIE CDU HAT EIN GESETZ GEGEN DIALER VERHINDERT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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