Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht mehr richtig weiter.
Ich bin schon seit dem 09/02 krank.
Habe bis zum 03/04 Krankengeld bekommen und seitdem erhalte ich bis 03/05 ALG, da ich ausgesteuert wurde und deshalb leider zum AA mußte.
Mein Arbeitsverhältnis besteht aber weiterhin!
Vor 2 Monaten sollte ich meine Befunde dem AA einreichen, damit der AA-Arzt (interner AA-Arzt!) ein "Gutachten" erstellt, in wie weit ich noch arbeitsfähig wäre.
Gestern hatte ich nun ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin. Sie teilte mir mit, dass der AA-Arzt festgestellt hätte, dass ich vollschichtig einsatzfähig wäre.
Was ich nun nicht verstehe ist, wie ein fremder Arzt einfach behaupten kann, ich könne "voll" arbeiten, wenn ich bis vor einigen Monaten volle 18 Monate krank war.
Ich habe schwere chronische Erkrankungen, die seit 1 Jahr mit schweren Medikamenten versucht werden, einzudämmen, was leider noch nicht richtig gelingt. Deshalb geht es mir auch nicht sonderlich besser, seitdem ich nicht arbeite.
Außerdem muß ich aufgrund meiner Medikation allle 3-4 Wochen zur Laborkontrolle und habe auch ansonsten viele notwendige Arzt- und Krankenhaustermine (ambulant und stationär).
Ich habe meine AA-Sachbearbeiterin, abgesehen das es mir nicht sonderlich besser geht, die Situation angesprochen, wie sich denn mein AG verhalten würde, wenn ich nach so langer Krankzeit zurückkommen würde und müßte ihm von vornherein klar machen, dass ich alle paar Wochen zur Laborkontrolle und verschiedene Arzt und KH-Termne wahrnehmen müßte. Darauf wußte sie keine Antwort.
Sie möchte nun mit der AA-Ärztin Rücksprache halten und ruft mich an.
Mir geht es nicht gut und ich habe große angst, dass mein AG ene Prognose erstellen lassen wird, welcher negativ ausfallen würde und mich einfacher kündigen könnte.
- Meine Frage wäre nun, in wie weit dieses AA-Gutachten Geltung hat und
- wozu mich das AA damit bringen/zwingen kann?
- Müßte mich mein Hausarzt wieder krankschreiben, wenn mich das AA angeblich voll- arbeitsfähig-schreibt, wenn es mir nicht gut geht.
- Wenn ich EU-Rente beantragen sollte, was würde dann mit meinem Arbeitsplatz passieren (bei EU-Zeitrente)?
- Könnte ich denn während der ALG-Phase EU-Rente beantragen und
- müßte ich den EU-Antrag dem AA mitteilen?
Ich weiß, dass ich einen Behinderungsgrad von über 50% für einer meiner Erkrankungen erhalten würde, wenn ich den Schwerbehinderten-Antrag stelle.
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!
Müßte mich mein Hausarzt wieder krankschreiben, wenn mich das AA angeblich voll- arbeitsfähig-schreibt, wenn es mir nicht gut geht.
Das eine hat mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun. Das AA kann Sie nicht arbeitsfähig schreiben sondern lediglich abstrakt eine grundsätzliche Aussage über Ihre Leistungsfähigkeit in Ihrem Beruf treffen. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich dagegen auf Ihre momentane Einsatzfähigkeit auf Ihrem konkreten Arbeitsplatz.
Seli hat folgendes geschrieben::
- Wenn ich EU-Rente beantragen sollte, was würde dann mit meinem Arbeitsplatz passieren (bei EU-Zeitrente)?
Das müsste sich aus Ihrem Arbeits- und/oder Tarifvertrag ergeben. Fragen Sie Ihre Personalvertretung.
Seli hat folgendes geschrieben::
- Könnte ich denn während der ALG-Phase EU-Rente beantragen und
- müßte ich den EU-Antrag dem AA mitteilen?
Zweimal ein eindeutiges "Ja"
Seli hat folgendes geschrieben::
Ich weiß, dass ich einen Behinderungsgrad von über 50% für einer meiner Erkrankungen erhalten würde, wenn ich den Schwerbehinderten-Antrag stelle.
Dann sollten Sie das möglichst sofort tun! Bringt schon mal Vorteile beim Kündigungsschutz. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Grundsätzlich bezieht sich die Arbeitsunfähigkeit auf Ihre letzte Tätigkeit. Wenn Sie zB schwer körperlich arbeiten müssen und das nicht mehr können, kann es sein, dass Sie trotzdem vollschichtig einsetzbar sind, zum Beispiel für eine Tätigkeit als Pförtner.
Hat denn die Arbeitsagentur die Belastungssituation an Ihrem Arbeitsplatz geklärt? Welches Leistungsvermögen hat die Arbeitsagentur festgestellt? Meinen Sie selber, Sie könnten unter Beachtung dieses Leistungsvermögens zB als Pförtner arbeiten?
So schizophren das klingt, aber meistens kann man sich im Rahmen des arbeitsamtsärztlichen Leistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Ansonsten ist natürlich wie immer zutreffend, was old piper sagt. Stellen SIe den Rentenantrag ruhig.
Vielleicht würde es sich auch empfehlen, Beratung in Anspruch zu nehmen. Falls Sie in der Gewerkschaft sind, erhalten Sie darüber kostenlos Rechtsschutz. Die Gewerkschaften bzw der DGB ist in der Regel mit dieser Thematik vertraut. Wenn Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, sollte es möglichst ein Fachanwalt/Fachanwältin für Sozialrecht sein.
Besten Dank, hedges, das Kompliment gebe ich gerne zurück.
Allerdings muss ich noch zwei Anmerkungen los werden:
Zitat:
Hat denn die Arbeitsagentur die Belastungssituation an Ihrem Arbeitsplatz geklärt? Welches Leistungsvermögen hat die Arbeitsagentur festgestellt? Meinen Sie selber, Sie könnten unter Beachtung dieses Leistungsvermögens zB als Pförtner arbeiten?
Die Agentur beurteilt schon die Leistungsfähigkeit im letzten Beruf, nicht aber den letzten Arbeitsplatz.
Ein Beispiel: Sie sind kfm. Angestellte, ein Beruf, der nach dem typischen Tätigkeitsprofil nur mit leichten körperlichen Belastungen einhergeht. Für diesen Beruf hält Sie die Agentur für vollschichtig einsetzbar. An Ihrem letzten Arbeitsplatz, z.B. ein kleines Einzelhandelsunternehmen, gehört es jedoch auch zu Ihren Aufgaben, Warenein- und -ausgänge zu kontrollieren und einzusortieren, was ggf. mit Heben + Tragen schwerer Pakete verbunden ist. Wenn Sie das auf Grund Ihrer Erkrankung nicht mehr können, schreibt Sie der Arzt weiter au, was der Einschätzung der Agentur nicht widerspricht.
Daran würde jedoch auch ein Rentenantrag scheitern, denn die Beurteilung der Erwerbsminderung durch den RV-Träger berücksichtigt ebenfalls nicht die Besonderheiten des letzten Arbeitsplatzes.
Zum Thema Rechtsschutz nur ein Hinweis: Kostenlosen Rechtsschutz gewähren Gewerkschaften - wie die Rechtsschutzversicherung übrigens auch - erst im Streitfall, also erst wenn eine negative Entscheidung der Agentur, der Krankenkasse oder des RV-Trägers angefochten werden soll. Für das Antragsverfahren bis zum Bescheid können Sie sich dort wohl beraten lassen, vertreten werden die sie aber nicht.
Mein Hinweis auf die möglichst baldige Antragstellung bezog sich in erster Linie auf die Anerkennung der Schwerbehinderung, gegen einen Rentenantrag spricht aber natürlich auch nichts. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Sie haben natürlich recht, aber ich möchte noch ein klein wenig differenzieren:
Wenn Seli auch nach dem Gutachten der Arbeitsagentur den Belastungen seines letzten Arbeitsplatzes derzeit nicht gewachsen ist, hätte er - unter Umständen - einen Anspruch auf Alg. Wenn die Bundesagentur hingegen meint, er könne seine Tätigkeit ausüben, dann dürfte es mangels Arbeitslosigkeit keinen Alg-Anspruch geben.
Konkret hab ich jedoch noch nie erlebt, dass die BA auf diese Feinheiten achtet und deshalb habe ich die Problematik noch nie zu Ende gedacht.
Ich drücke mich absichtlich so vorsichtig aus, da die Bundesagentur nach meiner Erfahrung mit der Einschätzung medizinischer Sachverhalte oft überfordert ist und auch die Dienstanweisungen der BA nicht ausreichend differenzieren. _________________ Bestens,
H.
Die Dienstanweisung der BA kenne ich nicht.
Aber ist die Agentur überhaupt befugt, über eine Arbeitsunfähigkeit - ggf. im Widerspruch zur Einschätzung des behandelnden Arztes - zu entscheiden? Ich dachte, das dürfe nur der MdK? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
ob die Agentur befugt ist, über Arbeitsunfähigkeit zu entscheiden, weiß ich nicht. Sie ist jedenfalls befugt, jemanden ärztlich untersuchen zu lassen, um dessen Verfügbarkeit - hier Leistungs- oder Arbeitsfähigkeit - festzustellen. Für die Feststellung der AU nach dem SGB V wird es nicht reichen, nehm ich an.
Die Arbeitslosen sind verpflichtet einer entsprechenden Aufforderung nachzukommmen, ansonsten greift § 66 SGB I, wenn denn die übrigen Voraussetzungen usw.
Die Problematik bei solchen Sachverhalten liegt in der Regel im Anwendungsbereich des § 125 SGB III (Nahtlosigkeit).
Vielleicht sollte ich euch was näheres zu meinem bestehendem Arbeitsplatz sagen:
Ich bin Bankkauffrau und arbeite eigentlich als Kundenberaterin bei einer Bank.
Aufgrund meiner Medikamente wird mein Immunsystem runtergefahren und ich werde dadurch infektanfälliger als vorher. Deshalb würde ich am liebsten, wenn ich wieder zurück könnte, auf einen anderen Arbeitsplatz, wo ich nicht so viel mit Publikum zu tun habe.
Wie gesagt, ich wurde als vollschichtig einsetzbar eingestuft mit ein paar Contra-Punkten wie z.B. nicht bei Hitze oder Zugluft arbeiten, nicht schwer heben,...ich weiß nicht mehr genau, was es alles genau war; meine Sachbearbeiterin hat mir die "Bewertung" nur schnell vorgelesen.
Ich weiß nicht, ob das wichtig ist: Das Gutachten wurde von der internen AA-Ärztin über meine eingereichten Befunde gemacht, ohne mit mir mal zu sprechen.
Weil, gem. der Laborbefunde und meines Befindens, hätte Sie mitbekommen müssen, dass die Medikamente (noch?) nicht richtig greifen und es mir deshalb nicht besser geht.
Deshalb hat sich, auch wenn ich schon bereits seit 2 Jahren nicht arbeite, leider nicht viel an meiner Gesundheit getan.
In wie weit ist denn dieses AA-Gutachten gültig und wozu kann mich das AA damit bringen/zwingen?
Und z.Zt. bin ich "nicht" offiziell krankgeschrieben, weil, wem soll ich den Schein auch vorlegen?
Während der Zeit vor dem AA - als ich Krankengeld bezogen hatte, sollte mein Hausarzt diesen Auszahlungsschein=Krankmeldung unterschreiben. Vom AA bekomme ich so etwas nicht und stehe so zusagen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Ich weiß nur (ich glaube sogar hier vom Forum gelesen) , dass, wenn ich arbeiten gehen soll, aber nicht kann, ich erst dann eine Krankmeldung dem AA einreichen müßte?! Oder?
Warum muß denn das AA vom EU-Rentenantrag bescheid wissen?
Könnte ich denn nciht, ohne wissen des AA, den Antrag stellen und wenn ich eine Zeitrente bekomme, denen dann erst dies mitteilen?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen Sie grundsätzlich beim Arbeitsamt abgeben. Wenn Sie nun arbeitsunfähig für Ihre Tätigkeit als Bankkauffrau sein sollten, weil unter Umständen Publikumsverkehr für Sie ausgeschlossen ist, dann reichen Sie eine entsprechende Bescheinigung beim Arbeitsamt ein.
Vielleicht sieht aber auch ihr Arbeitgeber eine Möglichkeit, Sie anderswo einzusetzen, haben Sie das schon probiert?
Vom Arbeitsamt können Sie eine Kopie des Gutachtens erbitten, um das mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.
Hat Ihnen die Sachbearbeiterin schon gesagt, wie weiter verfahren wird? - Ich habe schon in meinem ersten Posting gesagt, dass Sie sich im Rahmen des Gutachtens zur Verfügung stellen können. Wenn Ihnen Jobs angeboten werden, können Sie doch immer noch schauen, ob Ihr Leistungsvermögen ausreicht.
Sie sind nicht verpflichtet, das AA von einer Rentenantragstellung zu unterrichten, aber letztlich wäre es für Sie nachteilig, es nicht zu machen. Es gibt eine Sondervorschrift (§ 125 SGB III), nach der im Zweifel der Rentenversicherungsträger mit Wirkung für das Arbeitsamt entscheidet. In einem solchen Fall erhalten Sie, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, Leistungen vom AA bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers. Die Einzelheiten sind zu komplex, um sie hier darzustellen. Ob die Vorschrift in Ihrem Fall Anwendung findet, kann ich Ihnen deshalb nicht sagen.
Es ist aber [url]völlig unproblematisch [/url]einerseits einen Rentenantrag zu stellen und andererseits beim Arbeitsamt gemeldet zu sein. Sie können doch die medizinischen Voraussetzungen nicht selber feststellen. Ich weiß, dass es ein wenig widersprüchlich klingt, aber es ist so. _________________ Bestens,
H.
Hallo Seli,
ob es eine im SGB III verankerte Verpflichtung für Leistungsbezieher gibt, der Agentur einen Rentenantrag mitzuteilen, weiß ich nicht, da scheint sich hedges besser auszukennen. Von der BfA erfährt die Agentur aber sowieso davon, also können Sie es denen gleich selber mitteilen.
Denn wenn sie die Rente bewilligt bekommen, hat die Agentur gegenüber der BfA einen Erstattungsanspruch auf die Rentenzahlungen für die Zeiten, in denen Sie Leistungen von der Agentur bekommen haben. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Heute wurde ich von dem AA angerufen:
Ich soll mich unverzüglich beim Arbeitgeber melden. Ich wäre ja gem. ihren med. Gutachten vollschichtig für leichte Arbeiten einsatzfähig.
Ich sagte dann, dass ich gern mit der Amtsärztin sprechen will, um auch Infos zu holen , wie ich mit meinem Betriebsarzt am besten meine Situation erkläre, ohne "zu viel" zu sagen. Es hieß, dass ginge nicht.
Ich sagte auch, dass es mir immer noch nicht gut ginge. Meine Medikamente wirken nicht. Ich hätte angst, auf die Arbeit zu gehen, und gleich schon mitzuteilen, dass ich alles 3-4 Wochen zur Laborkontolle müßte und nach 2 Jahren Fehlzeit gleich viele Ausfallzeiten hätte auch wg. den vielen Arzt-/ Klinikbesuchen und ich fühle mich immer noch nicht gut. Dann hieß es wieder "aber unser Amtsarzt hat sie als vollschichtig für leichte Tätigkeiten einsatzfähig eingestuft". Dann habe ich gemeint, dass ich wohl nicht umsonst 18 Monate schon vor dem AA krank gewesen war und ich jetzt nicht plötzlich gesund sei. Dann hieß es, ja sie sind ja nicht krankgeschrieben?! Da hab ich gefragt: "wie, sie hätten ganze Zeit eine Krankmelung gebraucht; dass wurde mir nie erwähnt". Da hieß er plötzlich,wenn Sie sich nicht irren würde, würde das im Merkblatt für Arbeitslose stehen.
Ich bin seit dem März beim Arbeitsamt gemeldet und beim Melden, hieß es, es würde sich innerhalb von 2 Wochen ein Leistungsberater bei mir melden. Es hat sich nie einer bei mir gemeldet. Als ich im Juni alle Antrags-Unterlagen zusammen hatte, bin ich persönlich zum AA, nachdem ich vielleicht 5 mal immer wieder angerufen hatte, was nun mit dem Termin mit dem Leistungsberater ist. An dem Tag wurden dann auch die Befunde angefordert und auch an dem Tag bekam ich auch dieses Merkblatt, nachdem ich es verlangt habe, weil ich nur das Blatt unterschreiben sollte, dass ich es angeblich ausgehändigt bekomme ohne es zu bekommen. An dem Tag hat auch keiner gesagt, ich müßte eine Krankmeldung einreichen.
Im Juli habe ich die Befunde persönlich eingereicht und bis vor einer Woche war nichts vom AA zu hören. Ich sollte dann nun am letzten Mittwoch zu dem besagten Gespäch kommen, wo sie mir das Endergebnis vom Gutachten vorgelesen hatte. In der Einladung stand, dass ich meine Bewerbungsunterlangen mitbringen solle. Ich hab im Gespräch gefragt, was damit gemeint wäre; ich hätte doch meine Stelle - ich bin "nur" krank! Da guckte sie ein wenig unbeholfen-warum eigentlich?! Das ich irgendeine Krankmeldung brauche, wurde auch an dem Tag nie erwähnt.
Ehrlich gesagt wüßte ich jetzt auch nicht, was ich denen als Krankmeldung einzureichen hätte, wenn ich es sollte. Das ALG wurde nach Einreichung der kompletten Unterlagen (Besch. alter AG, Besch. aktueller AG, KK, ..) überwiesen und dann weiter monatlich.
Ich hab nie von denen einen Art Auszahlungsschein bekommen wie bie der KK; dort habe ich erst mein KG rückwirkend bekommen, wenn ich den Auszahlungsschien=Krankmeldung eingereicht hab.
Ich hab eigenltich nie da Gefühl gehabt, dass das AA je kappiert hat, um was es bei mir ging. Krank - nicht arbeitslos!
Ich hab heute im Telefongepräch versucht zu erklären, dass ich große angst habe, auch wenn es mir gut gehen würde, aufgrund der schon im voraus zu erwarteneden Fehlzeiten, der Arbeitgeber das Ganze nicht mitmacht, ich erst recht richtig "arbeitslos" bei ihnen sitzten werde. Das hat sie im geringsten interessiert.
Später habe ich eine andere Dame angerufen, die als Sekretärin beim med. Dienst des AA arbeitet, um doch nochmal zu fragen, ob ein Termin bei dem Gutachterarzt möglich ist. Das verneinte sie zwar, gab aber an, dass ich innerhalb von 4 Wochen dem Gutachten widerrufen könnte. Das hätte mir die Sachbearbeiterin sagen müssen. Hat sie natürlich nicht! Ich hab ja noch nicht einmal das Gutachten bekommen. Sie riet mir bloß eine Kopie abzuholen oder zuschicken zu lassen. Ich sollte vielleicht auch eine Beschwerde an den Direktor schreiben, dass "alles" falsch gemacht wurde.
Also, ich bin so fertig und traurig was hier gerade abläuft. Das ist doch nicht mehr normal?
Ist es vielleicht möglich, dass ich jetzt wieder Krankengeld bekomme, weil ich schon seit über 6 Monaten mein Geld vom Arbeitsamt bekommen habe? Vielleicht spekulieren die darauf??
Was werden die (AA) nun weiter machen?
Kann nicht mehr....
Herzlichen Dank nochmal für alles und gute Nacht!
Seli
P.S. Sorry bitte, es ist sehr lang geworden; obwohl ich einiges weggelassen habe...
genau so, wie es gekommen ist habe ich es befürchtet...
Den Kopf in den Sand stecken hilft nun nichts. Sie müssen umgehend zu Ihrem Hausarzt. Wenn der Sie weiter krank schreibt, bringen Sie die AU-Bescheinigung zum AA, sagen, dass Sie vielleicht das machen können, was der Arbeitsamtsarzt meint, nicht aber - ganz konkret - den Bedingungen Ihres letzten Arbeitsplatzes gewachsen sind. Und der Arbeitsamtsarzt soll sich bitte mit dem Hausarzt in Verbindung setzen.
Wenn Ihr Hausarzt Sie nicht weiter für arbeitsunfähig hält, müssen Sie wohl arbeiten gehen. Sie könnten probieren - in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - so etwas wie eine Trainingsmaßnahme von Arbeitsamt bewilligt zu bekommen, um zum Beispiel über einen Zeitraum von vier Wochen einen langsameren Einstieg zu bekommen.
Liebe Seli, mehr kann und darf ich hier nicht sagen, - wenn Sie sich überfordert fühlen, sollten SIe wirklich überlegen, einen Rechtsbeistand einzuschalten. Wer da in Betracht kommt, haben wir weiter oben schon ausgeführt.
Einen neuen Anspruch auf Krankengeld haben Sie wegen derselben Krankheit noch nicht wieder erworben.
Es wäre schön, wenn Sie weiter berichten würden. Ganz viel Glück wünsch ich Ihnen! _________________ Bestens,
H.
wollte noch was wichtiges ergänzen; meine jedenfalls, dass es wichtig ist?!
Habe heute in den AA-Unterlagen gesehen, dass in dem Arbeitlosengeldantrag im Feld "Bei Antragsabgabe sind unbedingt mitzubringen:"auch ein Feld mit "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" steht. Die AA-Angestellte hatte mehrere Punkte (Lohnsteuerkarte, Arbeitsbescheinigung, Besch. zu § 312) in diesen Feld angekreuzt, aber nicht diesen mit Arbeitunfähigkeitsbescheinigung!
In der 2. Seite des Antrags in dem Feld 2c "Ich bin z.Zt. vom Arzt arbeitunfähig krank geschrieben seit" hat sie nur den Beginn (26.09.02) meiner AU eingetragen und das "bis-Feld" freigelassen. Sie hat dann zusätzlich einfach noch handschriftlich "Aussteuerung" ergänzt.
Ist das nicht ein grober Fehler, dass man sogar im Antragsformular auf eine evtl. notwendige AU hinweisen müßte?
Ich finde, es ist absolut eine unrzureichende und wenn überhaupt eine falsche Beratung vom AA abgelaufen...
Mag ja sein, liebe Seli, dass Sie hier von der Agentur nicht optimal aufgeklärt wurden, das ist leider kein Einzelfall (nicht nur im Hinblick aufs Arbeitsamt). Aber welche Ansprüche wollen Sie daraus herleiten? Mir fallen da ad hoc keine ein.
Die Informationsbroschüren sind sehr umfangreich und enthalten fast alles, was Sie für einen 'unproblematischen' Leistungsbezug wissen müssen. Der Verweis auf diese Merkblätter ist daher gemäß gängiger Rechtsprechnung für die Erfüllung der Informationspflicht seitens der Agentur hinreichend, so lange Sie keine konkreten Fragen stellen.
Am besten schauen Sie jetzt nicht zurück auf das, was bisher nicht gut gelaufen ist sondern sehen zu, dass Sie das Beste aus der aktuellen Situation machen. Hedges hat Ihnen da ausreichend Hinweise gegeben. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.