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Bepunktungsmethode erlaubt?

 
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Michael050481
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 18:25    Titel: Bepunktungsmethode erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo.

Mal angenommen der Volkswirtschafts-Professor an einer FH erstellt zu seiner Klausur eine Musterlösung. Mit dieser Musterlösung vergleicht er die geschriebenen Klausuren der Studenten.
Hat der Student das Selbe stehen, wie in der Musterlösung, gibt es Punkte.
Hat er andere Antworten, die auch inhaltlich zu der Frage passen und richtig sind, gibt es keine bzw. nur einen Punkt.
Ist diese Bepunktungsmethode zulässig?

Danke.
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Michael050481
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir bei der Frage denn niemand helfen?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nö. Dazu kann man nur sagen: Kommt drauf an...

Willkürlich richtige und von der Aufgabenstellung gedeckte Ergebnisse für falsch erklären geht nicht.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der sogenannte Beurteilungsspielraum bei der Bewertung von Prüfungen ist durch das Bundesverfassungsgericht seit längerer Zeit der gerichtlichen Überprüfung ein Stück weit geöffnet worden. Der Grundsatz lautet: Richtiges darf nicht als falsch bewertet werden. Musterlösungen provozieren das zwar geradezu. Sie sind daher jedoch nicht per se unzulässig. Der oben beschriebene Antwortspielraum des Prüflings ist jedoch ungeachtet einer anders lautenden Musterlösung zu beachten. Was richtig ist und was falsch muss gegebenenfalls durch Sachverständige geklärt werden. Einwände des Prüflings sind dabei zu substantiieren, sollen sich also möglichst auf Expertenäußerungen stützen.
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Erik Günther
http://www.hlb.de/
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Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Michael050481
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Notendurchschnitt lag auch bei 4,nochwas.
Mehr als 60% haben die Klausur nicht bestanden.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Michael050481 hat folgendes geschrieben::
Der Notendurchschnitt lag auch bei 4,nochwas.
Mehr als 60% haben die Klausur nicht bestanden.


Das sagt nichts aus im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit.
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