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Der Geschäftsreisende A fliegt von Afrika nach Deutschland. Das Flughafenpersonal am Schalter schickt ihn zum falschen Gate. Auch dort bemerkt niemand den Fehler. Erst kurz vor dem Start, als die richtige Maschine bereits weg ist und er nicht mehr den Flieger wechseln kann, wird der Irrtum bemerkt. A muss daher mitfliegen und über Amsterdam fliegen anstatt direkt nach Frankfurt. Das kostet ihn durch den Umweg sechs Stunden, die er länger unterwegs ist und er verpasst einen Termin.
Eine Versspätung der Airline liegt nicht vor, außerdem liegt der Abflughafen außerhalb der EU.
Wer kann haftbar gemacht werden? Das Flughafenpersonal ist wahrscheinlich von einer Fremdfirma.
In einem ähnlichen Fall entschied ein Richter, dass der Reisende letztendlich selbst verantwortlich dafür ist, wo er sich auf einem Flughafen anstellt und daher keine Ansprüche auf Schadenersatz hat.
MoinMoin!
Neulich hat (wohl neues, untrainiertes) Personal am Flughafen FRA sogar zwei ganze Flieger falsch geboardet, da die Gates und Flugzeuge nebeneinander lagen.
Erst, als die Stewardess in dem einen Flieger die Lautsprecheransage machte: "Guten Tag meine Damen und Herren, herzlich willkommen auf unserem Flug nach Istanbul....!" meinten die Passagiere, sie wollen gar nicht nach Istanbul, sondern nach Pamla de Mallorca!
Einer Frage sogar, ob man nicht vielleicht einen kleinen Umweg fliegen könne....
Erst da merkte man, daß in dem Mallorca-Flieger die Gastarbeiter nach Istanbul und im Istanbul-Flieger die Passagiere nach Malle saßen...
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