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Nicht verwendete Ampullen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 12:46    Titel: Nicht verwendete Ampullen Antworten mit Zitat

Hallo !

Vor einigen Wochen begab ich mich in die Hände eines Schmerztherapeuten. Da ich Prvatpatient bin verordnete dieser mir sogleich das (besonders für ihn) lukrative Gesamtpaket ( Akupunktur, Vitaminspritzen und Neuralgie-Injektionen ) Die betr. Ampullen habe ich mir zuvor auf Rezept besorgt. Da diese Maßnahmen bei mir offensichtlich nicht anschlagen, habe ich die Behandlung abgebrochen. Meine Frage: Kann ich die nicht benutzten Ampullen zurückverlangen oder meine Rechnung um den entsprechenden Wert kürzen. Der Arzt hat diese ja noch in seiner Verwahrung. Wie wird dies üblicherweise gehandhabt ?
MfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:36    Titel: Re: Nicht verwendete Ampullen Antworten mit Zitat

Frage
Leider widerspricht sich Ihre Frage zum Teil in sich selbst.
Denn wenn Sie die Ampullen vorher auf Rezept selbst gekauft haben, dann können diese ja nicht als Auslage auf der Arztrechnung abgerechnet werden.
Insoweit können Sie die Rechnung natürlich auch nicht kürzen.
Selbstverständlich können Sie jedoch die unverbrauchten Ampullen zurückverlangen.
Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Preis den Aufwand überhaupt rechtfertigt.
Wenn z.B. 10 Ampullen Procain 6 Euro gekostet haben und es wurden schon 5 verbraucht, dann kostet Sie ja das Benzingeld zum Abholen der Ampullen mehr, als diese Wert sind.
Aber grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Aushändigung der verbliebenen Ampullen.
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