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Verfasst am: 24.05.05, 11:51 Titel: Soll ich oder nicht?
Habe meiner Tochter das Auto finanziert, sie kann nun die Raten an mich nicht mehr bezahlen. Ich könnte mich als Eigentümer im Fahrzeugbrief einschreiben lassen, wäre als dann mein Auto. Ich möchte ihr aber weiterhin das Auto zur Verfügung stellen.
Dringendender Rat erforderlich! Ist dies ratsam, was passiert wenn sie einen Unfall baut und wie sind die weiteren evtl. Nachteile??? Die Steuer und Versicherung muss sie bezahlen. Oder muss der Eigentümer, also ich, zahlen??? (Halter oder Eigentümer)
Vielen Dank für rasche Antwort.
versicherugnsrechtlich ist es grundsätzlich egal, wer im Farhzeugbrief steht, Voraussetzung ist, dass nicht im Vertrag festgelegt ist, dass nur der Halter fahren darf. Aber das sollte man eh nie machen.
Es kann eine (theoritisch denkbare) Falle dabei geben: Das Auto deiner Tochter (also eigentlich deins) steht bei dir vorm Haus, du kommst mit deinem eigenen Auto an und rumms. Beide haben eine Beule. Dann ist es für dich ein Eigenschaden, deine Haftpflchtvers. kann die Schadenregulierung am Auto deiner Tochter ablehnen mit der Begründung, dass du Eigentümer beider Autos bist und somit ein Eigenschaden vorliegt.
Für die KFZ-Steuer gilt: Steuerschuldner ist der, der im Brief als halter eingetragen ist. Es ist möglich, die Steuer von einem anderen Konto einziehen zu lassen.
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edit: eine Sache ist mir noch eingefallen: natürlich ist zu beachten, welcher Schadensfreiheitsrabatt gilt. Aber Rabattübertragung sollte hier möglich sein. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zuletzt bearbeitet von Mogli am 24.05.05, 13:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Vielen Dank Mogli,
mein Moglii ist die Variante, die ich schon seit Jahren benutze. Du darfst nun aussuchen, ob es das Dschungelkind ist oder die Elefantenkuh von Hagenbeck
Viele Grüße Moglii
PS: Derjenige der im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist also der Halter, Eigentümer ist praktisch nur durch einen schriftlichen Vertrag nachweisbar ?!?!
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