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Verfasst am: 25.05.05, 00:16 Titel: Ladendiebstahl was hat mein Sohn zu befürchten
Hallo
Mein Sohn 14 hat mit einen Kumpel bei (Wortsperre: Firmenname) ein PC spiel geklaut wobei er erwischt wurde.
Die zwei sind mit zur Polizei genommen worden und meinen Sohn wurde ja auch schon das Spiel weggenommen .
Das er im übrigen nicht wegen Geldmangels sonder wegen der Jugenkontrolle das Spiel war erst ab 18 geklaut hatte.
Sein Freund wurde nicht durchsucht .
Mein Sohn hat am nästen Tag an der Polizei und an (Wortsperre: Firmenname) ein entschuldigungs schreiben persönlich abgegeben .
Worin er auch nochmal erläuterte das es ihn sehr leid tut da sein Traumberuf durch die Sache stark gefährdet ist denn er möchte Poliziest werden .
Also gut darauf hin wurde mein Sohn vorgeladen und dort hat er dann halt auch zugegeben nochmals das er geklaut hatte aber er hat dort auch angegeben das sein Freund ja auch ein Spiel im Rucksack hatte er wurde nicht durchsucht.
Daraufhin wurde langeseit ermittelt .
mein Sohn hatte 3 Monate Hausarest mit Computer verbot .
Nun haben wir vom Gericht bescheid das wohl eine verhandlung statt findet wo ich auch als Zeuge genannt wurde da die 2 sich in meinen Auto über den Diebstahl unterhalten haben .
Woraus auch zu hören war das der andere Junge noch das Spiel im Rucksack hatte.
Dieser Junge geht täglich klauen wurde aber wohl noch nie erwischt .
Die Polizei wollte auch einen Duchsuchungbefehl was sie aber nicht bekommen haben ,
Mein Sohn hat ihnen die Läden gezeigt wo der Junge immer klauen geht und die Polizei hat den Besitzer Fotos von den Jungen gezeigt.
Was kann nun meinen Sohn passieren .
Mache mir echt sorgen weil er ja noch recht Jung ist .
Hoffe das ihr mir weiter helfen könnt oder sollte ich einen Anwalt einschalten ich weiß nicht was ich machen soll.
Zum anderen: Das Thema gehört sicher nicht ins Forum "Steuerstrafrecht". _________________ Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Äußerung eines rein privaten Diskussionsbeitrags, der in Bezug auf die Rechtslage auch völlig abwegig sein kann.
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