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Klage eines Beamten >>> Erfordernis des Vorverfah

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 15:35    Titel: Klage eines Beamten >>> Erfordernis des Vorverfah Antworten mit Zitat

"Aus gegebenem Anlaß" eine dringende Frage an die Spezialisten in diesem Forum:

Für alle Klagen der (hier: Bundes-)Beamten ist der Verwaltungsgerichtsweg gegeben ( BRRG § 126 ).
Hierzu bedarf es eines Vorverfahrens.

Dieses Vorverfahren ist meines Wissens der Einspruch z.B. bei Abordnung und Versetzung.

Bei Beschwerden ist der Dienstweg einzuhalten, d.h, die Beschwerde ist bei dem nächst höheren (Dienst-)vorgesetzte vorzubringen ( BBG § 171).

Fragen:
1. Ist diese Beschwerde bei dem Dienstvorgesetzten auch als Vorverfahren anzusehen ?

2. Wieweit muss ich den Dienstweg gehen, bis ich Klage einreichen kann ? Bis zum obersten Dienstvorgesetzten (= Vorstand) ?

Danke und viele Grüße,
Leon
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

1. Nach § 171 Abs. 1 hat der Beamte das Recht, dienstliche Anträge und Beschwerden bis zur obersten Dienstbehörde vorzubringen.
Während Anträge darauf gerichtet sind, den Dienstherrn zu einer Maßnahme zu veranlassen (z.B. Umsetzung auf einen anderen Dienstposten), wenden sich Beschwerden gegen bereits getroffene Maßnahmen (z.B. gegen eine Umsetzung) oder das persönliche Verhalten von Vorgesetzten (z.B. wegen unberechtigter Kritik an der Arbeit) oder Kollegen (z.B. wegen leichtfertiger Beschuldigungen).
Die beamtenrechtliche Beschwerde läßt sich mit den jedem Bürger zustehenden formlosen Rechtsbehelfen der Gegenvorstellung, Aufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde vergleichen. Sie ist jedoch insoweit formalisiert, als der Beamte den Dienstweg einhalten muß.
Das Antrags- und Beschwerderecht des Beamten ist an keine Frist und Form gebunden.
2. Die Beschwerde in diesem Sinne ist kein Vorverfahren i.S. des §126 BRRG. Mit dem Vorverfahren ist der Widerspruch gemeint.
Sehr böse
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