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nach einer Operation an einem Unterschenkelknochen muss ich eine Zeit von 6 Wochen (nach Entlassung aus dem Krankenhaus, zuhause) abwarten, bis der Knochen wieder zusammengewachsen ist. erst danach kann mit einer Anschlussheilbehandlung (Reha) anfangen werden, da der Knochen erst belastbar sein muss. Alles andere wäre
Die Beihilfe weigert sich auf Nachfrage, die Kosten für die Anschlussheilbehandlung zu übernehmen, da eine derartige Behandlung lt. Richtlinien spätestens 4 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden muss.
Gibt es dazu Ausführungsbestimmungen, Richtlinien oder Urteile, die man den rein formal entscheidenden Beihilfemitarbeitern vorlegen kann?
Liegt hier nicht eine ermessensfehlerhafte Entscheidung vor?
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