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Verfasst am: 02.05.05, 08:41 Titel: In D erhobene Umsatzsteuer für ausl. Unternehmen
Welche Vorschrift im dt. Steuerrecht regelt die Rückzahlung von in Deutschland gezahlten Umsatzsteuern ins Ausland? Es geht um Warenlieferungen von Italien nach D und um die in D erhobene Umsatzsteuer. Da das Unternehmen keine Filialen in D hat, ist eine Verrechnung nicht möglich.
Verfasst am: 02.05.05, 09:05 Titel: Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige S
Um genauer zu sein, geht es um die Umsetzung der Richtlinien:
Achte Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige
Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige
und um die Warenlieferungen eines ital. Unternehmens nach D
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