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recht.de :: Thema anzeigen - wer haftet bei beschädigung duch schüler in der schule?
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wer haftet bei beschädigung duch schüler in der schule?

 
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butscher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 14:18    Titel: wer haftet bei beschädigung duch schüler in der schule? Antworten mit Zitat

hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, und zwar haben wir folgendes problem, heute bekamen wir einen anruf aus der schule unseres sohnes, 14 jahre alt und schüler einer hauptschule, am telefon war der direktor, seine erste frage war ob wir eine haftpflicht versicherung hätten, darauf hin baten wir ihn erstmal zu erzählen, was passiert sei. er sagte dann das unser sohn angeblich einen pc in der schule beschädigt habe, dieser sei "explodiert" und sei nun defekt. wer muß für den schaden haften, unser sohn sagt, er habe lediglich ein kabel hintem am pc berührt von dem tischnachbarn, über eine antwort würde ich mich sehr freuen. PS.: der direktor sagte noch, auf meiner frage, das wir den pc sehen möchten, das wir ihn uns anschauen dürften, aber nicht zum reparieren mitnehmen könnten. UND NUN Geschockt
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Schaden auf den Sohn zurückzuführen ist, haftet er bzw. ggf seine Versicherung.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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butscher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

er ist aber der meinung, das ihm keine schuld trift, und dann?
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

butscher hat folgendes geschrieben::
er ist aber der meinung, das ihm keine schuld trift, und dann?


... muss man die Angelegenheit notfalls gerichtlich klären.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

... und spätestens da müsste dem Schüler schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Succy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Einen ähnlichen Fall gab es auf einer alten Schule von mir...
Weiss jetzt zwar nicht wie sicher es ist das Ihr Sohn wirklich mit absicht den PC kaputt gemacht hat oder ob es ein Unfall war.
Jedenfalls war es damals auf meiner Schule so, dass es eindeutig ein Unfall war und die Verischerung das ohne weiteres bezahlt hat. Ich weiss nur nicht, ob die der Schule oder die des Jungen.
Aber es wurde auch die Möglichkeit eingeräumt den Computer zu reparieren.
Wobei ich meine, dass man immer das Recht hat etwas rapariren zu lassen. Bin mir da aber nicht sicher.

mfG
_________________
Es ist besser gehasst zu werden für das was du bist, als geliebt für das was du nicht bist.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Succy hat folgendes geschrieben::
Wobei ich meine, dass man immer das Recht hat etwas rapariren zu lassen.


Nein.
Zum einen hat der Geschädigte die Wahl, ob er die beschädigte Sache reparieren läßt oder sich lediglich den Wertverlust auszahlen läßt.
Zum anderen muß der Geschädigte sich auch nicht darauf einlassen, daß der Schädiger den Schaden selbst (womöglich unfachmännisch vom Bruder in der Garage) ausbessern läßt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Tehlak
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Haftpflicht vorhanden, dann würde ich mich an Selbige weden.

Die werden zur Not auch den Sachverhalt klären.

Die werden nämlich unberechtige Schadensansprüche abweisen.

cucu
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