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Verfasst am: 25.05.05, 14:18 Titel: wer haftet bei beschädigung duch schüler in der schule?
hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, und zwar haben wir folgendes problem, heute bekamen wir einen anruf aus der schule unseres sohnes, 14 jahre alt und schüler einer hauptschule, am telefon war der direktor, seine erste frage war ob wir eine haftpflicht versicherung hätten, darauf hin baten wir ihn erstmal zu erzählen, was passiert sei. er sagte dann das unser sohn angeblich einen pc in der schule beschädigt habe, dieser sei "explodiert" und sei nun defekt. wer muß für den schaden haften, unser sohn sagt, er habe lediglich ein kabel hintem am pc berührt von dem tischnachbarn, über eine antwort würde ich mich sehr freuen. PS.: der direktor sagte noch, auf meiner frage, das wir den pc sehen möchten, das wir ihn uns anschauen dürften, aber nicht zum reparieren mitnehmen könnten. UND NUN
Wenn der Schaden auf den Sohn zurückzuführen ist, haftet er bzw. ggf seine Versicherung. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
... und spätestens da müsste dem Schüler schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Einen ähnlichen Fall gab es auf einer alten Schule von mir...
Weiss jetzt zwar nicht wie sicher es ist das Ihr Sohn wirklich mit absicht den PC kaputt gemacht hat oder ob es ein Unfall war.
Jedenfalls war es damals auf meiner Schule so, dass es eindeutig ein Unfall war und die Verischerung das ohne weiteres bezahlt hat. Ich weiss nur nicht, ob die der Schule oder die des Jungen.
Aber es wurde auch die Möglichkeit eingeräumt den Computer zu reparieren.
Wobei ich meine, dass man immer das Recht hat etwas rapariren zu lassen. Bin mir da aber nicht sicher.
mfG _________________ Es ist besser gehasst zu werden für das was du bist, als geliebt für das was du nicht bist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.05.05, 19:13 Titel:
Succy hat folgendes geschrieben::
Wobei ich meine, dass man immer das Recht hat etwas rapariren zu lassen.
Nein.
Zum einen hat der Geschädigte die Wahl, ob er die beschädigte Sache reparieren läßt oder sich lediglich den Wertverlust auszahlen läßt.
Zum anderen muß der Geschädigte sich auch nicht darauf einlassen, daß der Schädiger den Schaden selbst (womöglich unfachmännisch vom Bruder in der Garage) ausbessern läßt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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