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Verfasst am: 15.09.04, 12:57 Titel: Kündigung während der Probezeit
Hallo.
Ich habe am 05.09 eine Arbeitsstelle als Kraftfahrer angetreten. Am 13.09 wurde mir zum 14.09 gekündigt mit Hinweis auf den Bundesmanteltarifvertrag für den Güterverkehr von 1988 der seit 1992 gekündigt ist. Der BMT ist Bestandteil des Arbeitsvertrages, hat aber bei Unterschrift nicht zur Einsicht vorgelegen.
Der BMT sieht eine Kündigungsfrist von 1 Tag vor.
Ist die Kündigungsfrist rechtens oder gilt hier die 14 Tägige Frist, da Tarifvertrag schon so alt und auch seit 1992 gekündigt ist.
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