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Verfasst am: 26.05.05, 12:20 Titel: Forderung aus Urteil als Geldanlage?
Hallo @ all,
ich weiß nicht, wo meine Frage genau hingehört, daher versuche ich es hier!
Wenn nach einem Urteil der "Verlierer" an den "Sieger" eine Summe xy zu zahlen hat, dann i.A. + 5% Zinsen über dem Basiszinssatz. Da kommen also locker 6,5% Zinsen zusammen, das ist ja nicht wenig. Wann verjährt so ein Urteil? Oder kann der Sieger diesen Anspruch über Jahre hinweg als "Geldanlage" laufen lassen und dann irgendwann, wenn es sich lohnt, zuschlagen und sein Geld einfordern????
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.05.05, 15:44 Titel:
1. Aus einem Urteil kann man 30 Jahre lang vollstrecken.
2. "Geldanlage" bringt aber nichts, wenn die Gegenseite freiwillig schon vorher zahlt. Denn den Zahlungszeitpunkt kann der Gläubiger nicht gegen den Willen des Schuldners nach hinten verlegen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 26.05.05, 15:51 Titel:
Vor allen Dingen wäre das Risiko ja relativ hoch doch mal kein Geld zu bekommen. Eine Anlage mit einem solch hohen Risiko belohnt der Kapitalmarkt mit einer höheren zu erwartenden Rendite...
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