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Forderung aus Urteil als Geldanlage?

 
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dasgewissen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 12:20    Titel: Forderung aus Urteil als Geldanlage? Antworten mit Zitat

Hallo @ all,
ich weiß nicht, wo meine Frage genau hingehört, daher versuche ich es hier!

Wenn nach einem Urteil der "Verlierer" an den "Sieger" eine Summe xy zu zahlen hat, dann i.A. + 5% Zinsen über dem Basiszinssatz. Da kommen also locker 6,5% Zinsen zusammen, das ist ja nicht wenig. Wann verjährt so ein Urteil? Oder kann der Sieger diesen Anspruch über Jahre hinweg als "Geldanlage" laufen lassen und dann irgendwann, wenn es sich lohnt, zuschlagen und sein Geld einfordern????

grüßevomgewissen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

1. Aus einem Urteil kann man 30 Jahre lang vollstrecken.

2. "Geldanlage" bringt aber nichts, wenn die Gegenseite freiwillig schon vorher zahlt. Denn den Zahlungszeitpunkt kann der Gläubiger nicht gegen den Willen des Schuldners nach hinten verlegen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allen Dingen wäre das Risiko ja relativ hoch doch mal kein Geld zu bekommen. Eine Anlage mit einem solch hohen Risiko belohnt der Kapitalmarkt mit einer höheren zu erwartenden Rendite...
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