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Einweisung im strafverfahren

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.05, 13:52    Titel: Einweisung im strafverfahren Antworten mit Zitat

Ich habe einen Fehler gemacht und bin überzeugt das es im Rahmen meiner Krankheit passiert ist. Jetzt habe ich wieder ein normales Leben/bzw. bin in einer Therapie und möchte auf keinen Fall in eine Klinik. Wegen meiner Lüge bei Gericht allerdings(offenbarungseid) habe ich jetzt Angst wenn ich das angebe, das ich Begutachtet würde oder gezwungen dort eine Therapie anzufangen. Meine Hoffnung ist, das dadurch evt. das verfahren eingestellt würde. Bin mir aber unsicher, ob de rnormale Weg nicht besser wäre udn eine Geldstrafe. In einen anderen Forum hier sagte man mir bereits, das ich mit dem Strafbefehlsverfahren(also schriftlich) rechnen kann bei Geständniss.

Ich möchte einfach wissen was eine Zwangseinweisung/Begutachtung oder Zwangstherapie für das weitere Leben bedeutet ?
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Handelte es sich um ein Gewaltverbrechen? Solltest Du für die Allgemeinheit gefährlich sein, käme vielleicht die forensische Psychiatrie in Frage. All das werden aber Gutachter in Deinem Fall feststellen müssen, weiß ja nicht, um welche Art Straftat es ging. Therapie und Einsicht macht sich immer gut und kann strafmildernd sein. Vielleicht wäre ne Langzeittherapie über den Versicherungsträger ne gute Idee, nicht nur ambulant. Da da ja nicht sagst, was Du angestellt hast, kann das auch nicht beurteilt werden; geklaut, Drogen? Bereits auffällig geworden und ne Geldstrafe deswegen gehabt ? kati
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.05, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe beim Offenbarungseid gelogen und hatte noch nie mit der Justiz und der Polizei zu tun. allerdings noch 30 andere Gläubiger.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.05, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zusatz: Mir geht es um die Abwägung ob es besser ist einfach alles zuzugeben und dann eben zu zahlen oder es auf die Krankheit zu schieben.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Zusatz: Mir geht es um die Abwägung ob es besser ist einfach alles zuzugeben und dann eben zu zahlen oder es auf die Krankheit zu schieben.


Die Frage sollten Sie im Strafrechtsforum stellen. Im Betreuungsrechtsforum kann Ihnen nicht geholfen werden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Was für eine Krankheit haben Sie denn?

Mano
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.05.05, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Panikstörung

Hmmm....aber wenn es zu einer einweisung käme, bin ich doch dann hier richtig. Auch die langfristigen folgen von einer solchen, ist doch nur hier zu erfragen, oder ?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Panikstörung

Hmmm....aber wenn es zu einer einweisung käme, bin ich doch dann hier richtig.


Die Begutachtung dürfte allein die strafrechtliche Frage der Schuldfähigkeit betreffen. Wie kommen Sie darauf, dass es zu einer Einweisung kommen könnte?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.05.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

eben deshalb, weil eine begutachtung sicherlich in einer klinik stattfindet.oder ?
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