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Verfasst am: 26.05.05, 13:52 Titel: Einweisung im strafverfahren
Ich habe einen Fehler gemacht und bin überzeugt das es im Rahmen meiner Krankheit passiert ist. Jetzt habe ich wieder ein normales Leben/bzw. bin in einer Therapie und möchte auf keinen Fall in eine Klinik. Wegen meiner Lüge bei Gericht allerdings(offenbarungseid) habe ich jetzt Angst wenn ich das angebe, das ich Begutachtet würde oder gezwungen dort eine Therapie anzufangen. Meine Hoffnung ist, das dadurch evt. das verfahren eingestellt würde. Bin mir aber unsicher, ob de rnormale Weg nicht besser wäre udn eine Geldstrafe. In einen anderen Forum hier sagte man mir bereits, das ich mit dem Strafbefehlsverfahren(also schriftlich) rechnen kann bei Geständniss.
Ich möchte einfach wissen was eine Zwangseinweisung/Begutachtung oder Zwangstherapie für das weitere Leben bedeutet ?
Handelte es sich um ein Gewaltverbrechen? Solltest Du für die Allgemeinheit gefährlich sein, käme vielleicht die forensische Psychiatrie in Frage. All das werden aber Gutachter in Deinem Fall feststellen müssen, weiß ja nicht, um welche Art Straftat es ging. Therapie und Einsicht macht sich immer gut und kann strafmildernd sein. Vielleicht wäre ne Langzeittherapie über den Versicherungsträger ne gute Idee, nicht nur ambulant. Da da ja nicht sagst, was Du angestellt hast, kann das auch nicht beurteilt werden; geklaut, Drogen? Bereits auffällig geworden und ne Geldstrafe deswegen gehabt ? kati
Zusatz: Mir geht es um die Abwägung ob es besser ist einfach alles zuzugeben und dann eben zu zahlen oder es auf die Krankheit zu schieben.
Die Frage sollten Sie im Strafrechtsforum stellen. Im Betreuungsrechtsforum kann Ihnen nicht geholfen werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Hmmm....aber wenn es zu einer einweisung käme, bin ich doch dann hier richtig. Auch die langfristigen folgen von einer solchen, ist doch nur hier zu erfragen, oder ?
Hmmm....aber wenn es zu einer einweisung käme, bin ich doch dann hier richtig.
Die Begutachtung dürfte allein die strafrechtliche Frage der Schuldfähigkeit betreffen. Wie kommen Sie darauf, dass es zu einer Einweisung kommen könnte?! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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