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Verfasst am: 27.05.05, 12:35 Titel: Frühpension <> Verrechnung mit Nebeneinkünften
Beim Durchblättern der Beiträge in diesem Forum ist bei mir eine Frage aufgetaucht:
Bei Beamten, die wegen DU frühpensioniert werden (auch gegen deren Willen !! ), werden die monatlichen Versorgungsleistungen mit Nebeneinkünften verrechnet, sofern diese einen bestimmten (ziemlich kleinen) Betrag überschreiten. Ebenso werden die Rentenbezüge auf die Pension angerechnet.
Frage: Wenn jemand nach über 35 Berufsjahren, davon 24 Jahre als Beamter im mittleren Dienst, wegen DU in die Frühpension geschickt wird mit einem Versorgungssatz, der wohl der Mindestversorgungssatz sein wird (ca. 63 % vom letzten ruhegehaltsfähigen Nettolohn eines Hauptsekretärs), werden diesem Beamten dann höhere Nebeneinkünfte gestattet ? ( mit höher meine ich z.B.: zusätzlich die Differenz zwischen Mindestruhegehaltssatz und normalen Ruhegehaltssatz)
Mit der Mindestversorgung kann ein Hauptsekretär bekanntlich kaum überleben.
Es soll wohl solche Überlegungen (Gerüchte) bei einem ehemaligen deutschen Staatsbetrieb geben, um den riesigen Beamtenstamm zu verringern. Man hat wohl die Beamten mit höherem Krankenstand im Visier.
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