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Rücktritt vor Buchungsbestätigung

 
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NYFD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 23:11    Titel: Rücktritt vor Buchungsbestätigung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zu einem komplizierten Fall.
Also, es geht um folgendes. Ich habe im Internet bei einem Hotel ein Zimmer angefragt (16.05.) für 14 Tage (08.07.2005-22.07.2005) per EMAIL. Am 18. Mai Hausprospekt erhalten ohne genaue Preisangabe und Verfügbarkeit. 18. Mai Email an Hotel zurück, dass sie mir den genauen Preis nennen sollen. Am 18. Mai Email vom Hotel erhalten, dass ich meine Telefonnummer angeben soll zwecks Rückruf. In einer Email angegeben.
Am 19. Mai Anruf vom Hotel, Inhalt=>Mehrere Zimmertypen verfügbar, Preis für 14 Tage genannt ab 08.07.05. Dem Hotel wären allerdings 15 Tage lieber, da Zimmer sonst 1 Tag frei ständ. Gesagt, muß erst noch Abklären ob dass so in Ordnung geht. Melden uns dann nochmal.
20. Mai Email von mir. In dieser Email habe ich gebucht, für 10 Tage (08.07.05-18.07.05). Bitte um schriftliche Bestätigung und per Email.
Bis zum 24. Mai kam nichts zurück. Am 24. Mai nochmals über das Kontaktformular des Hotels im Internet die Buchunsmail geschickt, mit Zusatz, dass Hotel sich bis zum 25. Mai um 17:30 Uhr melden soll, ansonsten treten wir von der Buchung zurück, da wir dann ein anderes Hotle buchen werden.
26. Mai=>nochmals Email an Hotel, dass wir nun endgültig von der Buchung zurück treten, keine Interesse mehr haben, der Service miserabel ist.
Gegen Abend des 26. Mai Anruf vom Hotel, dass doch alles schon gebucht sei, bereits bei dem ersten Telefonat, und Buchungsbestätigung wäre gestern in die Post gegangen.
Nun haben wir heute 27. Mai die schriftliche Buchungsbestätigung erhalten. Dabei ein Schreiben an das Hotel zurück, das wir unterschreiben sollten. Darauf steht geschrieben, dass wir die Buchung wie gewünscht bestätigen. Zusätzlicher Hinweis, dass bei Nichtinanspruchnahme 80 % des Zimmerpreises fällig werden.

Nun die große Frage, ist die Buchung wirksam? Kann das Hotel irgendwelche Kosten geltend machen?
Wir haben vor Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung so gesehen 2 mal die Buchung zurück genommen. Das Hotel hat sich nicht die Mühe gemacht, die eingeräumte Frist zur >Meldung einzuhalten und ließ uns völlig im Dunklen stehen. Im Zeitalter der Emails, ist es kein großer Zeitaufwand, eine Bestätigung per Email zu versenden. Ich habe auch mal gelernt, dass man zeitnah antworten muß. Oder?

Also, zusammenfassend die Frage:
Wie sieht es mit der Buchung aus? Kommen Kosten auf uns zu?
Reiseantritt wäre ja auch erst der 08.07. gewesen und wir haben ja jetzt schon abgesagt bevor wir überhaupt etwas bestätigt hatten.

Was sollen wir jetzt tun? Buchungsbestätigung ohne Unterschrift zurück senden?

Danke für eure Hilfe und für das Durchlesen dieses ellenlangen Textes Smilie

gruß
NYFD

PS: Wir haben nie irgendwelche AGB oder sonst etwas erhalten. Auch auf der Homepage des Hotels nichts dazu gefunden.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Buchung ist zustande gekommen. Denn zur Bestätigung räumt der Gesetzgeber die üblichen Fristen für Postlauf ein - was also bei einer Woche aus dem Ausland durchaus zulässig ist.

Der Vertrag ist nämlich mit der Annahme des Angebots = Preisangebot des Hotels zustande gekommen und bedarf rein rechtlich keiner Rückbestätigung mehr vom Hotel:

Anfrage ans Hotel: ist es frei - was kostet es
Antwort vom Hotel: ja - frei (wir bieten an...) und kostet (zu folgenden Preis sind wir einverstanden...)
Ja, ich will buchen

... fix gebucht. punkt.

Dass man da schnell mit Email eine Bestätigung haben will, ist eine andere Sache. Die hätte man im Buchungsmail fix vereinbaren müssen (samt Frist). Ansonsten: ... der übliche Postlauf.

Gruß
Peter
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 28.05.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Ja, die Buchung ist zustande gekommen.


Bitte Vorsicht mit so weitreichenden Aussagen - eine Beurteilung im Einzelfall wäre nur möglich, wenn der komplette Mailverkehr zzgl. aller relevanten Angebotsunterlagen etc. eingesehen werden könnte. Dass auch Gerichte in solchen Fällen zu höchst unterschiedlichen Beurteilungen kommen, spricht an sich schon Bände - um wie viel unsicherer muss das Fahrwasser also in einem Internetforum sein ... und außerdem darf hier keine unerlaubte Rechtsberatung stattfinden.

@NYFD: Diese Deine Frage kannst Du nur im Rahmen einer anwaltlichen Beratung klären.

Nils-Christian Engel
Moderator
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NYFD
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Dinslaken

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal.
Wir werden morgen gleich mal zur Verbraucherberatung gehen, und dann die Info von dort hier posten.

Bzgl. des Postlaufs:
Hotel befindet sich in Grömitz an der Ostsee, also im Inland und da ist es eher unüblich das ein Brief eine Woche braucht, gell?
Die Bestätigung des Hotels ist auch erst auf den 25.05. datiert, obwohl wir am 20.05. ja bereits gebucht hatten.

Die Bestätigung haben wir am 24.05. auch bis zum 25.05. 17:30 Uhr angefordert.

Gruß
NYFD
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CaroC
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und was ist raus gekommen lieber Interenetbucher ?

Lachen
_________________
Ich bin doch nicht blöd!
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