| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.05.05, 00:04 Titel: Versicherung will Geld obwohl kein Vertrag unterschrieben |
|
|
Hallo alle zusammen,
ich brauche unbedingt Hilfe. Als ich damals meinen Fiat anmelden wollte, bin ich zu einem kleinen Häuschen der Versicherung VHV gegangen um mir die Doppelkarte zu holen. Den Versicherungsschutz sollte aber unter einer anderen Person laufen. Die Angestellten der Versicherung stimmten dem zu, dass ein anderer die Versicherung übernimmt, worauf ich daraufhin keinen Vertrag für die Kfz-Versicherung unterschrieben habe. Nach drei Monaten wurde das Auto auch schon wieder stillgelegt, da es keinen Versicherungsschutz hatte. Jetzt möchte die VHV von mir 1300,- Euro haben. Ich schrieb der VHV das ich ja bei ihnen keinen Vertag unterschrieben hätte und sie somit kein Geld von mir verlangen könnten. Doch die VHV antwortete mir nicht. Erst das Inkassobüro der VHV reagierte auf meine Briefe und sie sagten mir, das ich trotzdem zu zahlen hätte.
Jetzt meine Frage:
Darf die VHV von mir diese 1300,- Euro verlangen, obwohl ich keinen Vertrag unterschrieben habe?
Bitte antwortet mir es ist wirklich wichtig.
Gruss
Steffi |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 29.05.05, 08:42 Titel: |
|
|
Durch das Benutzen der Doppelkarte haben sie schon eine vorläufigen Vertrag mit der Versicherung gehabt. Sie haben auch die Gegenleistung, den Versicherungsschutz, in Anspruch genommen. Auf der Doppelkarte wird normalerweise der Halter und (wenn abweichend) der Versicherungsnehmer eingetragen. Ich denke, wenn der Versicherungsnehmer dann nicht bereit ist die Versicherung zu bezahlen, das sich die Versicherung dann natürlich an den Halter halten kann.
Haben sie angenommen das die Versicherung ihnen den 3 monatigen Versicherungsschutz schenkt? _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.05.05, 11:40 Titel: |
|
|
So wäre das ja richtig, doch das Auto wurde wegen fehlenden Versicherungsschutz stillgelegt. Das heisst doch also, dass das Auto garnicht versichert war.
Gruss
Steffi |
|
| Nach oben |
|
 |
Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
|
Verfasst am: 29.05.05, 11:48 Titel: |
|
|
| Nein, das kann bedeuten, daß entweder der Versicherungsnehmer zwar die Doppelkarte der VHV verwendet hat, aber keinen Antrag hinterher unterschrieben hat, oder einfach nicht gezahlt hat und die Gesellschaft deswegen den Vertrag aufgehoben und eine entsprechende Meldung an die Zulassungsstelle gemacht hat, welche diese wiederrum dazu veranlasst hat das Fahzeug vom Ordnungsamt oder der Polizei stilllegen zu lassen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
|
Verfasst am: 30.05.05, 21:45 Titel: |
|
|
N´abend, und ich verstehe mal wieder nichts.
Wie kann die Versicherung von jemanden etwas verlangen, der nicht Versicherungsnehmer ist?
Wollten sie die Versicherung linken?
Gab es einen Antrag?
Auf wen wurde als Versicherungsnehmer die Bestätigungskarte ausgestellt?
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 31.05.05, 09:18 Titel: |
|
|
Hab gerade was gefunden:
http://www.autoteuer.de/doppelkarte/
Anscheinend gibts die "leeren" Doppelkarten heute gar nicht mehr. Dann würde es natürlich interessieren was auf der Versicherungs-Bestätigung stand, also für wen diese ausgestellt wurde. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 31.05.05, 14:41 Titel: |
|
|
Sieht so aus als ob da dann der Verlierer bin
Mein Name stand da drauf.  |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 31.05.05, 14:53 Titel: |
|
|
Am meisten interessieren mich hier zwei Dinge:
erstens: "Nach drei Monaten wurde das Auto auch schon wieder stillgelegt, da es keinen Versicherungsschutz hatte."
Wie konnte das geschehen? Warum kein Versicherungsschutz? Vielleicht Nichtzahlung des Beitrages? Wer hat die Mahnungen erhalten?
zweitens: wie begründet der Versicherer sienen Anspruch auf 1.300 EUR? Abrechnung nach Kurztarif? Welche SFR-Einstufung wurde zugrundegelegt? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 31.05.05, 14:56 Titel: |
|
|
ich hatte die Mahnungen bekommen, aber gleich über die Inkassofirma.
Meine Frage: was ist SFR-Einstufung? |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 31.05.05, 15:19 Titel: |
|
|
SFR ist Schadenfreiheitsrabatt. Die "Prozente".
Aber die Geschichte mit den Mahnungen versteh ich immer noch nicht.
Wollen wir mal davon ausgehen, dass der Satz
"Nach drei Monaten wurde das Auto auch schon wieder stillgelegt, da es keinen Versicherungsschutz hatte." bedeutet, dass die Versicherung der Zulassungsstelle mitgeteilt hat, dass der Versicherungsschutz erloschen ist. Das geschieht aber erst, nachdem eine Beitragsforderung nicht bezahlt wurde. Alternativ wäre möglich, dass die Versicherung die Vorläufige Deckung kündigt, wenn kein Antrag eingereicht wird.
Aber diesen Aktionen geht in jedem Fall ein Schriftwechsel voraus. Erst wird ein Antrag angefordert, bevor die Deckung gekündigt wird.
Wurden wirklich von der Versicherung keine anderen Briefe versandt, als die Mahnung der Inkassofirma? Sehr merkwürdig. Wie wird die Höhe des geforderten Beitrages begründet? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 31.05.05, 19:17 Titel: |
|
|
| Das einzigste was sie mir geschickt hatten, war ein Versicherungsvertrag. Als ich der Versicherung geschrieben hatte, das ich zwar der Fahrzeugbesitzer, aber nicht der Versicherungsnehmer bin und ihnen den Namen und die Adresse des Versicherungsnehmers gegeben hatte, hatten sie sich nicht mehr bei mir gemeldet. Dann bekam ich Post von der Polizei dass das Auto stillgelegt wurde wegen fehlendem Versicherungsschutzes. Kurz danach kahm dann die Zahlungsaufforderung der Seghorn Inkasso, worauf ich dann der Inkassofirma und der Versicherung geschrieben hatte. Die Inkassofirma hatte sich dann gemeldet und mir gesagt, das ich das Geld trotzdem bezahlen muss auch wenn ich nicht der Versicherungsnehmer bin. Es reicht das ich der Fahrzeugbesitzer bin. Ein paar Tage später bekam ich dann Post vom Gericht. Als ich dem Gericht die Situation geschrieben hatte, kam nur die schlappe Antwort, das ich das Urteil entweder annehmen soll oder Einspruch erheben kann, doch ohne Geld für einen Anwalt ist das sehr schlecht. Ich hatte der Versicherung noch zweimal geschrieben. Doch wie immer keine Antwort bekommen. Bis der entgültige Bescheid der Inkassofirma kam, mit der Aufforderung zu zahlen oder der Gerichtsvollzieher würde kommen. Nun musste ich eine Ratenvereinbarung machen, damit ich das Geld bezahlen kann. |
|
| Nach oben |
|
 |
Sunrabbit FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.03.2005 Beiträge: 890
|
Verfasst am: 31.05.05, 19:43 Titel: |
|
|
Ich weiss das einige Versicherungen es nicht erlauben das Halter und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sind. Aber das hatte der Versicherungsvertreter ja zugesagt. Hat die Versicherung den den vermeindlichen Versicherungsnehmer angeschrieben oder hat der nie einen Brief bekommen?
Trotz allem ist die Sache sehr dumm gelaufen würde ich meinen. Sie hätten sich darum kümmern müssen das der Vertrag abgeschlossen ist, es kann ja nicht Aufgabe der Versicherung sein ihren Kunden hinterher zu laufen. Mich wundert allerdings das sie nicht mal zu dem Versicherungsvertreter gelaufen sind, vielleicht direkt mit dem Versicherungsnehmer, um die Sache zu klären? Wo ist das Auto denn heute versichert? Vielleicht kann man mit der Versicherung auch noch handeln wenn man das Auto nun doch bei ihnen versichert... eigentlich haben die gerne Kunden  _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 01.06.05, 11:34 Titel: |
|
|
Ich hatte mich ja auch drum gekümmert. Der Versicherungsnehmer sagte mir das er im entdefekt das Auto bei einer anderen Versicherung versichert hatte. Ich bin ja auch nicht mit dem Auto gefahren (ich habe keinen Führerschein). Um genau zu sagen, war das eher ein Freundschaftsdienst das ich das Auto auf meinem Namen angemeldet hatte. Der ware Besitzer des Autos wollte dann die Versicherung übernehmen. Doch da ich nebenbei in einer Risikoschwangerschaft steckte, wo ich mich nur auf der Couch und dem Bett aufhalten durfte, konnte ich nicht persönlich zur Versicherung, daher versuchte ich es schriftlich per Post, die der Postbote mitnahm und per E-Mail. Per Telefon kam ich nicht durch. Nachdem das Auto stillgelegt wurde, konnte ich es noch schaffen, das ich das auto los wurde, bzw. das ich nicht mehr der offizielle Besitzer mehr bin. Doch das hatte mir eine Menge Geld beim Finanzamt und der Polizei gekostet. Denn mein ach so netter Kumpel hatte sich weder um die Versicherung gekümmert, noch darum richtig zu parken. Am Schluss ist er nicht mehr auffindbar und ich sitze auf den Kosten der Versicherung, die es noch nicht mal nötig hat mir zu antworten und ich denke mal, dass 8 Briefe und 5 E-Mails eigendlich reichen müssten um mal eine Antwort zu bekommen. |
|
| Nach oben |
|
 |
elpresley Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.06.2005 Beiträge: 13
|
Verfasst am: 01.06.05, 13:04 Titel: |
|
|
Ich würde erstmal anzeige gegen Deinen Kumpel erstatten und im Zivilverfahren verscuhen, das Geld von Ihm wiederzuholen. _________________ Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was Du verstehst. |
|
| Nach oben |
|
 |
Stepke1978 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 01.06.05, 14:21 Titel: |
|
|
| ich habe ja keine Beweise, weil er leider auch den Fahrzeugbrief hatte |
|
| Nach oben |
|
 |
|