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Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. rücktritt mahnung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 15:58    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. rücktritt mahnung Antworten mit Zitat

ich habe mir was bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. 1 lautsprecher für 40 euro. 2 tage später habe ich den verkäufer geesagt das ich die ware nicht mehr haben will. ich habe niemals eine antwort von ihm erhalten. heute ist eine mahnung gekommen. insgesamt soll ich nun 60 euro zahlen! Ich hab der inkassofirma nun gesagt, das ich vom kauf zurücktreten wollte und der vk nie erreichbar war. ich sehe es nicht ein das ich die ganze kohle zahle - er hätte mal zurückschreiben können.

nun werde ich drauf aufmerksam gemacht das ich erst nach dem kaufe also der lieferung zurücktreten kann. was kann ich dagegen machen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 21:40    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. rücktritt mahnung Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
ich habe mir was bei Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. 1 lautsprecher für 40 euro. 2 tage später habe ich den verkäufer geesagt das ich die ware nicht mehr haben will. ich habe niemals eine antwort von ihm erhalten. heute ist eine mahnung gekommen. insgesamt soll ich nun 60 euro zahlen! Ich hab der inkassofirma nun gesagt, das ich vom kauf zurücktreten wollte und der vk nie erreichbar war. ich sehe es nicht ein das ich die ganze kohle zahle - er hätte mal zurückschreiben können.

nun werde ich drauf aufmerksam gemacht das ich erst nach dem kaufe also der lieferung zurücktreten kann. was kann ich dagegen machen?


auf Lieferung bestehen per Nachnahme.
Dann diese Nachnahme nicht annehmen - fertig.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.10.04, 16:47    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. rücktritt mahnung Antworten mit Zitat

1. Ist der VK nicht gewerblich, muß der Vertrag erfüllt werden.

2. Ist der VK gewerblich, kann der K noch problemlos widerrufen (am besten per Einschreiben/Rückschein).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 18:02    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] gekauft. rücktritt mahnung Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
1. Ist der VK nicht gewerblich, muß der Vertrag erfüllt werden.

2. Ist der VK gewerblich, kann der K noch problemlos widerrufen (am besten per Einschreiben/Rückschein).


Tjo das sehen diese Kerle von Internetauktionshaus [Name geändert] anders!
Die arbeiten scheinbar mit jedem Betrüger zusammen - hautsache der zahlt Geld!!!
Ich habe mal was ersteigert und da der VK alleine im letzten Monat fast 200 negative Bewertungen bekommen hat (unter anderem Sachen wie "überweist nach Warenrücksendung 10€ zuwenig zurück" wollte ich nur Nachnahme machen.
Tjo jetzt hat mich dieser Betrugsverein deswegen verwarnt!
Das Ganze Internetauktionshaus [Name geändert] ist eine Schweinerei die zum Himmel stinkt!
Internetauktionshaus [Name geändert] weiß von den Betrügern und tut nichts!
Seit Monaten sind die Java Skript Probleme bekannt und ERST als Bild am Sonntag darüber schreiben will geruht sich Internetauktionshaus [Name geändert] zu reagieren.
Das Login bei Internetauktionshaus [Name geändert] funktioniert NUR über Cookies damit ist ein für den User sicherer Login nicht möglich!
...........

Mein Tipp:
weg von Internetauktionshaus [Name geändert].
Es gibt besseres wie z.B. Hood!
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