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Aufklärungspflichten zu Anwaltshonorar

 
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plato
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 00:32    Titel: Aufklärungspflichten zu Anwaltshonorar Antworten mit Zitat

Hallo,

A befindet sich im Insolvenzverfahren. Seine Frau F wird von dem Hauptgläubiger von A einer Bank in Anspruch genommen weil sie einen Darlehnsvertrag mit unterschrieben hat. Rechtsanwalt R stellt im Rahmen einer Erstberatung folgendes fest:
1. Die Aussichten gegen die Bank im Falle eines Prozesses zu gewinnen (Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit) sind gut.
2. Es besteht die Möglichkeit die Prozess- und Anwaltskosten entweder über ein bestehende Rechtsschutzversicherung oder über Prozesskostenhilfe bezahlt zu bekommen. Für den wahrscheinlichen Fall dass die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt und die Prozesskostenhilfe in Anspurch zu nehmen wäre erklärt R, dass diese die außergerichtlich verursachten Anwaltskosten nicht übernimmt.
3. Es wird in diesem Gespräch weder beziffert wie hoch die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten werden könnten.

Nach dem Erstberatungsgespräch fragt R schriftlich ob er außergerichtlich sich an die Bank wenden soll. Dies wird von F und A (ebenfalls schriftlich) bejaht. A und F haben dabei unrealistische Vorstellungen von den außergerichtlichen Kosten, wissen nicht, dass diese ebenso hoch sind wie die gerichtlichen Anwaltskosten.

Nachdem R den ersten Brief an die Bank und die Rechtschutzversicherung geschrieben hat schickt er eine Vorschussrechnung i.H.v. 600 € und beziffert die außergerichtlichen Anwaltskosten auf 5.000 €. (Streitwert ca. 800.000 €). Dieser Betrag ist in etwa so hoch, wie der Betrag, den die Bank von F würde fordern können, wenn F in Insolvenz ginge und über 6 Jahre dasjenige zu bezahlen hätte, was über der Pfändungsgrenze liegt.

Frage zu den Aufklärungspflichten eines Anwalts bezüglich seines Honorars.: Hätte der Anwalt F nicht die Pflicht gehabt, seine Mandantin die Zahlen, die als Kosten anfallen konkret vor Augen zu führen. Es musste ihm, da er zum Zeitpunkt die finanzielle Situation von F kannte, klar sein, dass diese nicht 5.000 € würde bezahlen können. Außerdem ist F zumindest was die finanzielle Seite angeht in den „Genuß“ einer vorgezogenen Insolvenz gekommen. Sie muss jetzt auf einmal bezahlen, was im Falle einer Insolvenz auf mehrere Jahre verteilt in Monatsraten zu zahlen gewesen wäre.

Gruß
Plato
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