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MAHNUNG per Einschreiben od. Einwurf-Einschr.?

 
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Bademeister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 11:49    Titel: MAHNUNG per Einschreiben od. Einwurf-Einschr.? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte einem säumigen Zahler, bevor ich einen Mahnbescheid beantrage, noch eine Mahnung mit Fristsetzung zukommen lassen.

Reicht dafür "Einschreiben Einwurf" aus oder sollte ich per "Einschreiben" versenden?

Danke.
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Ron
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Warum stellst Du die Frage in diesem Forum (Computer&Onlinerecht)?

Naja. - Meines Wissens reicht Einwurf-Einschreiben vollkommen. Theoretisch jede
Methode die als Beweis zählt, dass der Brief den Empfänger(-Briefkasten) erreicht hat.

Oder weiß da jemand was anderes?

mfg!
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Bademeister
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ron hat folgendes geschrieben::
Warum stellst Du die Frage in diesem Forum (Computer&Onlinerecht)?


Da ich kein "allgemeines Forum" gefunden habe und die Frage zu vielen Gebieten passt, hab ich mich einfach mal für das hier entschieden...
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Ron
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, cool. Idee Lachen

edit: Der Link hier könnte evtl. interessant sein:
http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/Verzug_und_Mahnung.htm

Gruß
Ron
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