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Mündliche Abiturprüfung des vierten Faches

 
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sternchen2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 19:29    Titel: Mündliche Abiturprüfung des vierten Faches Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe meine mündliche Abiturprüfung des vierten Faches in WirtschaftsInformatik abgelegt.
Im direkten Vorfeld wurde in der schulfreien Zeit ein Übungstermin mit dem Lehrer angesetzt, der mir nicht bekannt gegeben wurde und zu dem ich auch nicht eingeladen wurde. Innerhalb dieses Termines wurde vom Lehrer bekannt gegeben, dass nur das eigene innerhalb von 13/2 gehaltene Referatsthema (von insgesamt vieren) relevanter Stoff für die Prüfung sei.

All dieses war mir sogar nach der Prüfung nicht bekannt. Heute empfinde ich das als unfair und als eine Verzerrung der Prüfungsbedingungen. Anders ausgedrückt haben eine Reihe Schüler dadurch einen Vorteil erlangt.


Meine Vorzensur betrug 13 Punkte. Als Prüfungsergebnis der mündlichen Klausur erhielt ich 4 Punkte.
Aus meiner Sicht war das an dem Tag auch keine Einser-Prüfung, aber realistisch hätte ich mich bei 8 Punkten eingeordnet.
Ich vermute, dass die Teilnehmer des Übungstermines durch diese Zusatzinformationen auch durchweg bessere Noten erreicht haben.

Sind Abweichungen in der Zensurengebung in dieser Größenordnung zulässig?
Habe ich Aussichten auf Erfolg, gegen das Prüfungsergebnis insbesondere wegen der o.a. Unregelmäßigkeiten im Prüfungsvorfeld vorzugehen?
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sternchen2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bitte nochmals um Hilfe, da ich mich nach der Zeugnisübergabe nach meinen Informationen innerhalb von 4 Wochen entscheiden muss, ob ich Widerspruch erhebe.

Viele Grüße
Sternchen2000
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 23:01    Titel: Re: Mündliche Abiturprüfung des vierten Faches Antworten mit Zitat

> Sind Abweichungen in der Zensurengebung in dieser Größenordnung zulässig?

Wenn sie begründet sind, ja. Oder wieso sollte eine 15-Punkte-Vornote davor schützen, mit absolutem Nichtwissen und 0 Punkten aus der Prüfung zu gehen (oder umgekehrt)?

> Habe ich Aussichten auf Erfolg, gegen das Prüfungsergebnis insbesondere wegen der o.a. Unregelmäßigkeiten im Prüfungsvorfeld vorzugehen?

Wie wurde der Übungstermin denn angekündigt und wieso haben Sie davon nichts mitbekommen?
Evtl. könnte man einwenden, daß Lehrpersonen jederzeit "so nebenbei" Andeutungen machen, welcher Stoff besonders prüfungsrelevant ist und welcher eben nicht. Könnte nun jeder Schüler, der in einer solchen Stunde gefehlt hat, deswegen die Prüfung anfechten, würde das kaum Sinn ergeben.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 04:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gleichbehandlungsgebot. Es geht natürlich nicht an, dass ein Termin angesetzt wird, in welchem einige Schüler erfahren, was geprüft werden wird, wenn andere Schüler außen vor gehalten werden.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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