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angenommen ein gutachter nennt in seinem gutchten einen betrag (z.B. 300€) als merkantile wertminderung des fahrzueugs.
ist die versicherung der gegenseite dazu verpflichtet diese 300 € zusätzlich zu den instandsetzungskosten zu zahlen?
angenommen ein gutachter nennt in seinem gutchten einen betrag (z.B. 300€) als merkantile wertminderung des fahrzueugs.
ist die versicherung der gegenseite dazu verpflichtet diese 300 € zusätzlich zu den instandsetzungskosten zu zahlen?i
Wenn das Fahrzeug gemäss Gutachten instand gesetzt wird und dieses durch Vorlage entsprechender Rechnungen gegenüber der Versicherung nachgewiesen wird - JA.
und wenn die Versicherung der gegenseite ihren eigenen gutachter schickt, der den schaden niedriger bewertet als der gutachter der privat vom geschädigten eingesetzt wurde?
d.h
- gutachter der versicherung wertet den schaden auf z.B. 1500 € und keine Wertminderung
-eigener gutachter des geschädigten wertet auf z.B. 2000 € mit z:B. 300 € Wertminderung
Kann der geschädigte das gutachten der versichrung ablehnen und auf dem eigenen gutachten bestehen?
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