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Wohnflächenberechnung für Hausratversicherung

 
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britakb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:16    Titel: Wohnflächenberechnung für Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
Hausratversicherungen verzichten auf die Unterversicherungsklausel wenn man nach Quadratmeter Wohnfläche versichert. Wie gehen das als Elektroniklabor (hobby, nicht gewerblich) ausgebaute Dachgeschoss (30° Dachneigung, also nur wenig Stehhöhe) sowie der als Hobbywerkstatt eingerichtete Kellerraum eines Einfamilienhauses in diese Berechnung ein? Kann man die Berechnungsvorschrift irgendwo nachlesen? Leider steht in den Vertragsbedingungen gar nichts dazu drin.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Britta
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Britta,

die mir geläufigen Formulierungen lauten:

"Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung einschließlich Hobbyräume und Arbeitszimmer. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Keller- und Dachbodenräume, soweit nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt".

Das heißt, einfach ausrechnen, wieviel Quadratmeter Teppichboden oder Bodenfliesen du kaufen müßtest, dann hast du die Grundfläche.

Die Angaben im Mietvertrag oder Bauplan (nach Wohnflächenberechnungsverordung) sind hier wenig hilfreich. Hier werden Räume unter der Dachschräge z.T. geringer bewertet, dafür werden Balkone und Loggien z.T. mit dazugezählt.

Für Hausratvers. gilt: Grundfläche ausmessen, das wars.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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