Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Deckung der Reparaturkosten?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Deckung der Reparaturkosten?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
matze20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 12:33    Titel: Deckung der Reparaturkosten? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage in Bezug auf die Reparaturkostenabwicklung.
Und zwar meldet man als Unfallgeschädigter den Schaden (z.B. Blechschaden) am Fahrzeug ebenfalls der Versicherung des Unfallsverursachers.
Die Versicherung bestätigt die Schuld ihres Versicherten (=Unfallverursacher) und gibt dem Geschädigten telefonisch die Angabe, dass wenn die Reparaturkosten am Fahrzeug sich z.B unter 4000€ belaufen werden, die Versicherung in dem Falle nur Fotos vom Schaden und die Rechnung der Reparatur benötigt.
Somit wäre der Fall für beide Parteien theoretisch abgeschlossen.

1.
Welche Garantie hat jedoch der Geschädigte, dass die Versicherung die Kosten (unter 4000€) nach getanner Arbeit der Werkstatt auch wirklich deckt, da es nur eine telefonische absprache gab?
Der Geschädigte müsste doch eigentlich eine schriftliche Zustimmung der Versicherung zur Kostendeckung bekommen!?

2.
Oder wird von der Werkstatt ersteinmal ein Kostenvoranschlag gemacht, sodass der Geschädigte diesen an die Versicherung weiterleitet und diese dem Voranschlag zustimmt?

3.
Wie sieht es aus wenn der Kostenvoranschlag knapp die 4000€-Grenze unterschreitet, jedoch sich am Ende die Kosten auf z.B 4500€ belaufen?

4.
Bei einem Schaden von über 4000€ möchte die Versicherung einen Begutachter zuziehen.
Hat der Geschädigte dann das Recht auf einen eigenen Begutachter und wird der Begutachter jedoch ebenfalls von der Versicherung des Verursachers bezahlt?

5.
Hat der Geschädigte einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, und ist es so zu verstehen, dass die Kosten für die Nutzung des Ersatzwagens innerhalb der 4000€ miteingerechnet werden müssen?
D.h. Reparaturkosten und Ersatzwagennutzung werden als eine Einheit betrachtet.


Ich weiss es sind viele Fragen und ich hoffe Ihr könnt mir bei meinen Überlegungen weiterhelfen.
Dank & Gruß: matze
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

die versicherung muss die kostenübernahme schriftlich erteilen

wenn du das an eine werkstatt abgibst hast du damit kein problem, das geht dann dort ruckzuck per fax alles hin und her
fraglich ist wer hat schuld und könnte es noch eine prozentuale aufteilung der schuld geben?

du hast ein recht auf einen eigenen gutachter aber wenn du den selber beauftragst musst du ihn auch selber bezahlen

wenn bsp. die werkstatt einen voranschlag von 3900 € macht und die versicherung den auftrag zur reparatur gibt, muss diese eine zulässige erhöhung des rechnungsbetrages auch auf eigene kappe nehmen

der geschädigte hat anspruch auf ersatzfahrzeug aber die sind mit dem versicherer abzusprechen denn der geschädigte muss die auf einen unfall basierenden nebenkosten so gering wie möglich halten! diese werden aber auf den schaden am fahrzeug nicht noch draufgerechnet sondern sind erforderliche auf den unfall basierende nebenkosten

grüße
uiffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matze20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

...die Versicherung muss eine schriftliche Kostenzustimmung beim Geschädigten abgeben, bevor er sich in die Werkstatt begibt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matze20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

...ach ja, angenommen es gibt einen Zeugen der die Schuld des Verursachers bestätigen kann...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matze20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ne Frage , muss der Geschädigte den Schaden seiner eigenen Versicherung melden?
Die eigene Versicherung hat doch damit nichts zu tun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

nein du kannst auch zu deiner werkstatt gehen und die nehmen dann mit der versicherung kontakt auf damit die werkstatt die den auftrag zur reparatur erhält oder eben nicht damit ein gutachter vor der reparatur den schan begutachtet,
unterschreibst du den reparaturauftrag wird die werkstatt die reparatur auch dir in rechnung stellen also vorsicht, wenn sich dann heraus stellt das der schaden höher ist als du geld von der versicherung bekommst, bleibst du auf dem schaden sitzen

der zeuge hat mit der versicherungstechnischen abwicklung nichts zu tun, den solltest du lieber der polizei vorstellen (sofern die polizei zum unfall geholt wurde)

deine versicherung muss nur dann bescheid wissen wenn du z.b. über vollkasko etwas abwickeln möchtest denn das geht nur über deine versicherung logisch


grüße
uiffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matze20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!

Gruß: matze
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
iustitia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

muß meinem Nickname gerecht werden und mich mal kurz hier einschalten. Auch wenn es wahrscheinlich schon zu spät ist.

Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du das Recht einen Gutachter Deiner Wahl aufzusuchen. Die gegnerische Versicherung muß diesen bezahlen und wird sie i.d.R. auch tun. Dann kannst Du entscheiden, ob Du den Schaden reparieren oder Dir die Summe im Gutachten auszahlen läßt. Allerdings dann ohne MwSt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matze20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

...genau so ist es abglaufen...

danke und gruß: matze
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.