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Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 452 Wohnort: Bad Fallingbostel
Verfasst am: 31.05.05, 10:34 Titel: Urteil zur Katzenhaltung in einem ländlichen Wohngebiet
Moin,
ich dachte ich stelle hier mal eine interessante Info rein:
Urteil zur Katzenhaltung in einem ländlichen Wohngebiet
Ob man in ländlichen Wohngebieten so viele Katzen und Hunde halten kann, wie man nur will, damit hatte sich das Landgericht Lüneburg zu befassen.
Diese Frage stand am Ende eines Streits zwischen zwei Nachbarfamilien. Die eine hielt drei Katzen, die sie frei herumstreunen ließ. Die andere Familie musste es ertragen, dass sich die Tiere auf ihrem Grundstück aufhielten und dort selbstverständlich auch regelmäßig Duftmarken hinterließen. Es blieb nichts anderes übrig: Ein Richter musste den Streit schlichten. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS setzte er den Tierfreunden Grenzen. Entweder sie sorgten dafür, dass die Katzen innerhalb des Hauses oder eines eingezäunten Auslaufs blieben, urteilte er, oder sie müssten sich künftig auf zwei Miezen beschränken. Mehr sei den Nachbarn nicht zuzumuten. Das gelte auch für ein ländliches Wohngebiet, selbst wenn man dort generell etwas großzügiger sei als in der Stadt.
(Landgericht Lüneburg, Aktenzeichen 4 S 48/04)
Dazu hätte ich jetzt echt mal eine brennende frage.
Ich wohne am ortsausgang und habe zwei katzen, die freigänger werden sollen (sind noch recht jung) im nachbarshaus wohnt ebenfalls eine familie mit zwei katzen, die den vermietern ständig in den garten machen.
jetzt habe ich meine katze ebenfalls bei ihnen auf dem grundstück gesehen.
wieviel müssen die vermieter denn dulden? wenn vier katzen aus zwei haushalten stammen? dazu muß ich sagen das insgesamt drei große gärten rund um mein haus von den besagten vermietern gepachtet sind, also bleibt da nicht viel spielraum.
UND die vermieter können mich nicht sonderlich gut leiden...
Muss der Eigentuemer nur zwei Katzen dulden? Oder muss er zwei pro Haushalt dulden? Und in welchem Umkreis?
Nimmt man ein Neubaugebiet mit mehreren Doppelhaeusern, wo pro Haushalt zwischen einer und vier Katzen gehalten werden, da summiert sich der Katzenbesuch auf dem Grundstueck doch schon gewaltig. UNd von vorne kommen die Herrchen mit den Hunden, die auch jeweils ihre Marke setzen.
Da wird dem "Nicht-Tierhalter" einiges zugemutet.
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