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Urteil zur Katzenhaltung in einem ländlichen Wohngebiet

 
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loop63
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 452
Wohnort: Bad Fallingbostel

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 10:34    Titel: Urteil zur Katzenhaltung in einem ländlichen Wohngebiet Antworten mit Zitat

Moin,

ich dachte ich stelle hier mal eine interessante Info rein:

Urteil zur Katzenhaltung in einem ländlichen Wohngebiet

Ob man in ländlichen Wohngebieten so viele Katzen und Hunde halten kann, wie man nur will, damit hatte sich das Landgericht Lüneburg zu befassen.

Diese Frage stand am Ende eines Streits zwischen zwei Nachbarfamilien. Die eine hielt drei Katzen, die sie frei herumstreunen ließ. Die andere Familie musste es ertragen, dass sich die Tiere auf ihrem Grundstück aufhielten und dort selbstverständlich auch regelmäßig Duftmarken hinterließen. Es blieb nichts anderes übrig: Ein Richter musste den Streit schlichten. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS setzte er den Tierfreunden Grenzen. Entweder sie sorgten dafür, dass die Katzen innerhalb des Hauses oder eines eingezäunten Auslaufs blieben, urteilte er, oder sie müssten sich künftig auf zwei Miezen beschränken. Mehr sei den Nachbarn nicht zuzumuten. Das gelte auch für ein ländliches Wohngebiet, selbst wenn man dort generell etwas großzügiger sei als in der Stadt.
(Landgericht Lüneburg, Aktenzeichen 4 S 48/04)

Quelle: [url] www.iw-magazin.de [/url]
_________________
Herzliche Grüße
Jens Rohde
www.svb-rohde.de

Mein Betrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Er ist weder als Rechtsberatung zu verstehen noch ersetzt er eine solche!
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Tanozi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Holzminden

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu hätte ich jetzt echt mal eine brennende frage.

Ich wohne am ortsausgang und habe zwei katzen, die freigänger werden sollen (sind noch recht jung) im nachbarshaus wohnt ebenfalls eine familie mit zwei katzen, die den vermietern ständig in den garten machen.

jetzt habe ich meine katze ebenfalls bei ihnen auf dem grundstück gesehen.

wieviel müssen die vermieter denn dulden? wenn vier katzen aus zwei haushalten stammen? dazu muß ich sagen das insgesamt drei große gärten rund um mein haus von den besagten vermietern gepachtet sind, also bleibt da nicht viel spielraum.

UND die vermieter können mich nicht sonderlich gut leiden...

hm und nun?

LG
Tanozi
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Iceman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 15:34    Titel: was zaehlt? Antworten mit Zitat

Finde die Frage sehr interessant.

Muss der Eigentuemer nur zwei Katzen dulden? Oder muss er zwei pro Haushalt dulden? Und in welchem Umkreis?
Nimmt man ein Neubaugebiet mit mehreren Doppelhaeusern, wo pro Haushalt zwischen einer und vier Katzen gehalten werden, da summiert sich der Katzenbesuch auf dem Grundstueck doch schon gewaltig. UNd von vorne kommen die Herrchen mit den Hunden, die auch jeweils ihre Marke setzen.
Da wird dem "Nicht-Tierhalter" einiges zugemutet.
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