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Verfasst am: 01.06.05, 12:05 Titel: Mitgliederversammlung fragen wegen Kontokorrentkredit
Hallo,
ich habe folgende Frage: Muß ich die Mitgliederversammlung fragen, wenn ich einen Kontokorrentkredit in Höhe von 10000,00 Euro auf unserem Vereinskonto einrichten lassen will. Nachfolgend habe ich den Passus unserer Satzung. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Gruß Clemens
§9
Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist im Einzelfall vorbehalten:
Dem 1. und 2. Vorsitzenden bis zu einer Summe von 1000 DM / 500 EURO
Dem Präsidium bis zu einer Summe von 10 000 DM / 5000 EURO
Der Mitgliederversammlung für weitergehende Beträge.
Alle zur Zahlung angewiesene Belege müssen durch die Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes nach § 26 BGB oder einem Schatzmeister als sachlich richtig anerkannt sein.
Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über die Bankkonten des Vereins abzuwickeln. Über die Einnahmen und Ausgaben muss ein Beleg vorhanden sein.
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