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was macht der Gerichtsvollzieher ...

 
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jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 17:43    Titel: was macht der Gerichtsvollzieher ... Antworten mit Zitat

... wenn er den Schuldner nicht antrifft?

Schuldner A schuldet B Geld. B hat einen vollstreckbaren Titel. B beauftragt nun den zuständigen Gerichtsvollzieher.

Der GV trifft den Schuldner A obwohl er es mehrfach versucht an seinem Wohnsitz nicht an.

Wie geht es dann weiter?

Jürgen
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shammerich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der GVZ wird Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumen. Erscheint der Schuldner nicht, muss der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht Haftbefehl beantragen. Damit kann der Schuldner dann zur Abgabe der eV verhaftet werden.

shammerich
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jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke für die Antwort. Kann in diesem Fall nochmals eine EV über die Vermögensverhältnisse eingefordert werden wenn die letzte EV erst zwei Jahre her ist?

Jürgen
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

jmayer hat folgendes geschrieben::
hallo,

danke für die Antwort. Kann in diesem Fall nochmals eine EV über die Vermögensverhältnisse eingefordert werden wenn die letzte EV erst zwei Jahre her ist?

Jürgen


Wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass der Schuldner neues Vermögen erworben hat, dann ja.
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jmayer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2004
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

OS hat folgendes geschrieben::
Wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass der Schuldner neues Vermögen erworben hat, dann ja.


hm - wie macht man das Glaubhaft?

reichen da:

- ein Umzug des Schuldners?
- eine Firmengründung [Einzelunternehmen]?
- mehrere Urlaubsreisen nach Übersee?

Jürgen
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

jmayer hat folgendes geschrieben::
- ein Umzug des Schuldners?

könnte ausreichen, da hier u. Umständen die Mietkaution vom alöten Vermieter erstattet wurde, zwischenzeitlich der Umzug finanziert werden musste etc. pp.

jmayer hat folgendes geschrieben::
- eine Firmengründung [Einzelunternehmen]?

ja, da hat er ja Einnahmen, und das ist "neues Vermögen"

jmayer hat folgendes geschrieben::
- mehrere Urlaubsreisen nach Übersee?

auch das, denn diese Reisen müssen auch irgendwie finanziert worden sein.
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