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Verfasst am: 11.10.04, 19:22 Titel: Kundenschutz bei Strukturvertrieben, Stornorücklage
Hallo, ich hoffe, dass meine Fragen in diese Fachgebiet fallen und mir jemand helfen kann.
1.) Darf ich meine Kunden ( Versicherungskunden ) auch nach dem Ausscheiden aus einem Stukturvertrieb weiter betreuen oder kontaktieren auch wenn in meinem damiligen Vertrag Vertragsstrafen für jede Zuwiderhandlung angedroht wurden?
2.) Darf ich diese o.g. Kunden ohne Konsequenzen zu befürchten in meinen eigenen Bestand als Makler überführen, um eine bessere Betreuung gewährleisten zu können?
3.) Darf der Strukturvertrieb Rückzahlungen aus bereits gebildete Stornoreserven verweigern, wenn die betreffenden Verträge bereits aus der Stornohaftung sind?
Fall: gesamte Rücklage 9300€ liegt bei Strukturvertrieb, restliche Verträge, die noch in der Haftung sind 2700€ Ich bin der Meinung, dass ich einen Anspruch auf den Differenzbetrag von 6600€ habe, da der Strukturvertrieb im Falle weiterer Stornos vollständig abgesichert ist. Gibt es hier einen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann?
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