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Verfasst am: 01.06.05, 13:44 Titel: Stundensatzerhoehung bei Honorarvereinbarung
Hallo,
Wenn mit dem Anwalt ein Stundensatz in Hoehe von 200 Euro vereinbart ist, kann er einseitig nach einer gewissen Zeit mitteilen, dass sich sein Stundensatz auf 250 Euro erhoeht, oder muss der Mandant dieser Erhoehung zustimmen?
Theorie: Generell (!! - das sieht aus diversen Gründen aber auch oft anders aus) darf ein Anwalt - wie jeder Dienstnehmer auch - seinen Dienstvertrag jederzeit kündigen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Damit kann er dann auch die Fortsetzng des Vertrages von der Zahlung eines höheren Honorars abhängig machen. Ein laufendes Mandat in einer besonderen Notlage nierderzulegen bzw. die Fortsetzung von Honorarerhöhungen abhängig zu machen, ist allerdings schon eine andere Sache . _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
nein, der Anwalt darf nicht von sich aus erhöhen. Die schriftlich abzuschliessende Honorarvereinbarung kann nur von beiden Parteien geändert werden.
Sinn dieser Vereinbarung ist es ja gerade, dass beide Seiten -in erster Linie aber der Mandant- genau weiss, was auf ihn zukommt. Diesem Sinn würde es widersprechen, wenn nun-sagen wir einmal nach einem Aufwand von 20 Stunden- plötzlich der Anwalt mit der Neuigkeit aufwarten würde, dass sich der Stundensatz nicht unerheblich erhöht habe. In o.g. Fall wären das mal eben 1000,- EUR.
Gruss _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
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